Zweckverband wartet 11. Februar ab: Kein Geld für Altanschließer aus Werder
Werder (Havel) - Altanschließer aus Werder werden ihre unrechtmäßig erhobenen Kanalbeiträge zunächst nicht zurückbekommen. Die Geschäftsführerin des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Werder-Havelland, Bärbel Gärtner, sagte am Donnerstag gegenüber den PNN, dass man die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am 11.
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Werder (Havel) - Altanschließer aus Werder werden ihre unrechtmäßig erhobenen Kanalbeiträge zunächst nicht zurückbekommen. Die Geschäftsführerin des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Werder-Havelland, Bärbel Gärtner, sagte am Donnerstag gegenüber den PNN, dass man die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am 11. Februar abwarte, bevor weitere Schritte beraten werden.
Wie berichtet hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Entscheidung der Brandenburger Richter kassiert, wonach Beiträge auch nach der vierjährigen Verjährungsfrist erhoben werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht sah den Vertrauensschutz und das Rückwirkungsverbot verletzt.
Anders als in Zweckverbänden wie „Der Teltow“ oder „Mittelgraben“ sind 95 Prozent der beanstandeten Beitragsbescheide im Zweckverband Werder-Havelland wirksam geworden, wie Gärtner weiter sagte. Es habe zwar viele Widersprüche gegeben, gegen Widerspruchsbescheide sei aber kaum geklagt worden. „Damit sind die Beitragsbescheide bestandskräftig geworden.“ Eine Rückzahlung, wie sie in den beiden oben genannten Verbänden angestrebt wird, sei damit nicht ohne Weiteres machbar.
Gärtner sieht allerdings die Gefahr zivilrechtlicher Klagen von Betroffenen nach dem DDR-Staatshaftungsrecht. Es galt nach dem Einheitsvertrag in den neuen Bundesländern fort und gilt noch in Brandenburg und Thüringen. Demnach haften staatliche Organe für Schäden, die einer Person hinsichtlich ihres Vermögens oder ihrer Rechte durch staatliche oder kommunale Organe zugefügt wurden. In diesem Falle könnte womöglich der Zweckverband Werder-Havelland wegen des Verfassungsverstoßes haftbar gemacht werden.
Er hatte vor einigen Jahren für 860 Grundstücke von Altanschließern 3,4 Millionen Euro eingetrieben. Eine Nacherhebung bei Neuanschließern wie in anderen Verbänden hat es in Werder indessen nicht gegeben.
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