REAKTIONEN: „Klares Signal für Rechtssicherheit“
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass öffentliche Abgaben, etwa für Abwasserleitungen, nicht zeitlich unbegrenzt rückwirkend erhoben werden dürfen. Aus Sicht des innenpolitischen Sprechers der Linken im Landtag, Hans-Jürgen Scharfenberg, setzt das Gericht damit besonders in den Fragen des Vertrauensschutzes neue Maßstäbe.
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Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass öffentliche Abgaben, etwa für Abwasserleitungen, nicht zeitlich unbegrenzt rückwirkend erhoben werden dürfen. Aus Sicht des innenpolitischen Sprechers der Linken im Landtag, Hans-Jürgen Scharfenberg, setzt das Gericht damit besonders in den Fragen des Vertrauensschutzes neue Maßstäbe. „Wir gehen davon aus, dass die Rechtsposition der Betroffen auch in Brandenburg gestärkt worden ist.“ Auch der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) sieht die eigenen Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Regelung des Kommunalabgabengesetzes bestätigt. Das sagte Maren Kern vom Vorstand des BBU. „Das Urteil setzt ein klares Signal für Rechtssicherheit.“ Sie fordert: „Brandenburgs Altanschließer brauchen endlich klare Verjährungsfristen.“ Allein bei den brandenburgischen BBU-Mitgliedsunternehmen drohten Beitragsnachforderungen in Höhe von bis zu 340 Millionen Euro. Die BBU-Unternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen im Land. tor
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