
© Manfred Thomas
Potsdam-Mittelmark: Klinik-Erbin scheitert vor Gericht
Die Ausbauvariante für das Güterfelder Eck ist nicht optimal. Doch die Leidtragende ist nicht klagebefugt
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Stahnsdorf - Am Güterfelder Eck darf auch in Zukunft weitergebaut werden. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat gestern eine Klage der Erbin der früheren Hautklinik abgewiesen, die den Planfeststellungsbeschluss für die künftige Groß-Kreuzung östlich von Potsdam kippen wollte. Der leer stehende Gebäudekomplex wird künftig von den Landesstraßen 40 und 76 sowie einem Zubringer eingeschlossen, im südlichen Bereich wird die Fahrbahn nur 17 Meter entfernt vom Hauptgebäude verlaufen. Zwar unterstrich der Vorsitzende Richter Jürgen Steiner, dass im Hinblick auf diese Beeinträchtigungen eigentlich eine andere Variante hätte gewählt werden müssen. Allerdings sei die Eigentümerin – eine in den USA lebende Nachfahrin der Klinikbegründer-Familie – nicht klagebefugt.
Der in den USA lebenden Ursula Freymuth ist ein Vertrag zum Verhängnis geworden, mit dem sie bereits vor gut drei Jahren einen Teil der Flächen des früheren Parks an das Land Brandenburg abgetreten hatte. Dafür hatte sie 335 000 Euro erhalten. Außerdem seien in dem Vertrag auch die wechselseitigen Interessen geklärt worden, so die Argumentation des Gerichtes. Beide Seiten hätten vereinbart, dass künftig nur noch Entschädigungsfragen weiterverfolgt werden.
Die Anwälte der Klägerin hatten indes unterstrichen, dass Freymuth im Hinblick auf die Planungen am Güterfelder Eck keine andere Wahl gesehen habe, als zu verkaufen. „Sonst hätte die Besitzeinweisung gedroht, die Entschädigung wäre geringer gewesen“, erläuterte Anwalt Stefan Kobes von der Berliner Kanzlei Luther nach der Anhörung gegenüber den PNN. Seine Mandantin sei damals schon 75 gewesen und habe befürchtet, dass sich das Entschädigungsverfahren in die Länge ziehen würde. Dessen ungeachtet hatte Freymuth bereits 2008 gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage eingereicht, um ihre Interessen zu wahren – sie sei mit dem Vorhaben keineswegs einverstanden gewesen, so die Anwälte. Das Verfahren hat bis gestern gedauert – und könnte nun vor dem Oberverwaltungsgericht fortgesetzt werden. Man wolle einen Antrag auf Zulassung zur Berufung stellen, so Kobes.
Wie berichtet wird bereits seit geraumer Zeit am Güterfelder Eck gebaut, ab 2014 soll der Verkehr ohne Ampel über Zubringer von einer Straße auf die andere geleitet werden und so eine noch schnellere Anbindung Potsdams nach Berlin-Schönefeld hergestellt werden. Das Projekt kostet rund zehn Millionen Euro.
Mit der aktuellen Ausbauvariante werde jedoch eine Entwicklung der um 1914 errichteten und derzeit ungenutzten Klinik unmöglich gemacht, so die Anwälte Freymuths. Nachdem ihre Vorfahren 1941 von den Nazis vertrieben worden waren und das Objekt bis 1994 vom Potsdamer Bezirkskrankenhaus als Hautklinik genutzt wurde, hatte die Erbin erst 1995 die Restitution durchsetzen können. Sie ließ Pläne für den Umbau des denkmalgeschützten Komplexes zu einem Hotel erarbeiten, es gab einen positiven Bauvorbescheid. Weiter kam das Projekt nicht, weil 2003 mit dem Planfeststellungsverfahren für die Straße eine Veränderungssperre für das Areal in Kraft trat.
Auf die künftigen Pläne für das Gebäude hätte das Land im Planfeststellungsverfahren eingehen müssen – hätte es nicht den Vertrag gegeben, so die Einschätzung der Verwaltungsrichter. Die zurzeit umgesetzte Variante für den Kreuzungsausbau sei nicht die beste gewesen. Eine Alternative, mit welcher die L 40 weiter am Park vorbeigeleitet worden wäre, hätte stattdessen umgesetzt werden können – auch wenn wegen der komplexeren Verkehrsführung ein Tempolimit von 80 km/h die Konsequenz gewesen wäre.
Das Landes-Infrastrukturministerium unterstrich gestern, dass es als Planfeststellungsbehörde sauber gearbeitet habe. Sprecher Lothar Wiegand gab sich erfreut darüber, „dass das Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt hat“.
Offen bleibt, inwieweit Ursula Freymuth als Erbin für den Wertverlust ihres verbliebenen Areals entschädigt wird. Auch dazu gibt es ein Verwaltungsverfahren, das derzeit allerdings noch andauert. Auch dies monierte Richter Steiner. Zuständig ist in diesem Falle das Landesinnenministerium. „Ich kann nur hoffen, dass das Land jetzt zu seinen Fehlern steht und die Klägerin schnell und unbürokratisch entschädigt“, so Anwalt Kobes.
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