Aus dem GERICHTSSAAL: Krankheit oder Alkohol? Schlägertrio erneut vor Gericht, diesmal Haftstrafen
Werder – Die Lebensläufe des Trios auf der Anklagebank gleichen sich in erschreckender Weise. Kevin K.
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Werder – Die Lebensläufe des Trios auf der Anklagebank gleichen sich in erschreckender Weise. Kevin K.* (24) und Darius D.* (26) besuchten die Förderschule, sind Hartz IV–Empfänger. Marko M*. (25) verbrachte sechs wichtige Jahre seiner Kindheit im Heim, galt als hyperaktiv. Als Jugendliche lebten sie teilweise auf der Straße, tranken Alkohol. Darius und Marko wurden massiv straffällig. Ihre Konflikte verbal auszutragen, haben die drei Werderaner nie gelernt. Gibt es Probleme mit ihren Mitmenschen, sprechen die Fäuste.
So wie am 16. August vorigen Jahres. Da trafen sie sich in der Wohnung von Kevin K., schickten ihren Kumpel Florian F.* zum Supermarkt, um Bier und Schnaps zu holen. Im Laufe des anschließenden Gelages fragte man Florian, ob er seine Anzeige gegen Marko M. wegen Körperverletzung zurückgezogen habe. Florian verneinte dies, wurde daraufhin von Darius D. zu Boden gerissen, gewürgt, erhielt einen Faustschlag aufs Auge, mehrere Tritte gegen den Körper. Kevin K. und Marko M. beteiligten sich an der Gewaltorgie gegen den Wehrlosen.
Florian F. spuckte Blut, wollte einen Arzt. Der wurde nicht gerufen. Statt dessen schraubten seine Peiniger die Fenstergriffe in der Wohnung ab, verschlossen die Tür. „Wir wollten nicht, dass er wieder zur Polizei rennt und uns verpfeift“, gaben sie vor dem Schöffengericht als Motiv an. „Ich habe ihn aber am nächsten Morgen freigelassen“, so Kevin K.
Einen Monat später rastete Marko M. laut Anklage erneut aus, verpasste einem Kumpel während eines Streits einen heftigen Schlag gegen den Kopf. Der junge Mann prallte gegen einen Heizkörper, erlitt eine Platzwunde. Die Freundin des Opfers erhielt einen Faustschlag aufs Auge. Das schwoll zu. Später griff Marko M. dann seinen Kumpel und Mitangeklagten Kevin K. an. Der stürzte durch die Wucht des Hiebes zu Boden und verlor das Bewusstsein. Als er wieder zu sich kam, sah er, dass er am Kopf blutete.
Die nächste von Oberstaatsanwältin Böhm verlesene Anklage klang dagegen fast harmlos. Darius D. wurde am 14. März dieses Jahres mit 1,21 Promille, nach dem Genuss von Cannabis und ohne Fahrerlaubnis mit einem nicht haftpflichtversicherten Auto gestoppt.
Die Angeklagten gaben ihre Taten zu, beriefen sich allerdings auf eine alkoholbedingte Enthemmung. „Das ist bei mir wie ein Reflex. Wenn ich zuschlage, kann ich nicht mehr aufhören“, bekannte Marko M., der inzwischen psychiatrische Hilfe in Anspruch nahm. „Wenn Marko austickt, dann richtig. Das ist bekannt in Werder“, ergänzte sein Bewährungshelfer. Dem gegenüber ständen die ausgezeichneten Leistungen seines Probanden in der Berufsausbildung.
Die Verteidigerin regte an, ein ärztliches Attest über das Krankheitsbild von Marko M. einzuholen. Dem stimmte das Gericht zu. Darius D. – einschlägig vorbelastet, zudem Bewährungsversager – wurde u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Trunkenheit im Verkehr zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Kevin K. erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten – auf Bewährung. Außerdem hat er 100 Sozialstunden zu leisten. (*Namen geändert.) Hoga
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