zum Hauptinhalt

Potsdam-Mittelmark: „Lagerfeuer-Erlass“ wieder in Kraft

Umweltminister Woidke reagiert auf heftige Diskussionen in den Kommunen

Stand:

Potsdam-Mittelmark - Die Schaffung „leicht handhabbarer Regelungen für Holzfeuer im Freien“ hat Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) angekündigt. Damit reagierte er auf heftige Diskussionen in einigen Kommunen. In den vergangenen Tagen hatte es unter anderem in Werder (Havel) viele Proteste gegen ein weitgehendes Feuerverbot gegeben. Im Hauptausschuss erklärte Bürgermeister Werner Große (CDU) am Donnerstag, seine Stadtverwaltung werde kleinere Feuer mit trockenem Holz auf Feuerschalen tolerieren, wenn andere nicht belästigt werden (PNN berichteten).

Gestern teilte der Umweltminister mit, eine neue Rechtsverordnung liege im Entwurf bereits vor, müsse aber noch weiter abgestimmt werden. Als Übergangslösung wurde mit sofortiger Wirkung der im Jahr 2002 abgelaufene „Lagerfeuer-Erlass“ wieder in Kraft gesetzt. Der Erlass vom 29. Mai 2000 gilt nun weiter bis zu einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften.

Nach Aussage des Ministers sind Holzfeuer grundsätzlich auch ohne Ausnahmegenehmigung einer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zulässig, wenn die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hierdurch nicht gefährdet oder belästigt werden. Eine Gefährdung oder Belästigung seien in der Regel ausgeschlossen, wenn die so genannten „Zehn goldenen Regeln für Feuer im Freien“ eingehalten werden. Demnach dürfen Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens höchstens einen Meter betragen. Verwendet werden darf nur trockenes und naturbelassenes Holz (siehe Infokasten).

Bestimmte Feuer, auf die die „Zehn goldenen Regeln“ nicht zutreffen, zum Beispiel große Oster- oder sonstige sogenannte Brauchtumsfeuer, seien jedoch ohne Ausnahmeerteilung der Gemeinde nicht zulässig.

Eine Ausnahme stellen Gebiete mit erhöhter Feinstaubbelastung dar. In diesen Regionen, für die Luftreinhaltepläne oder entsprechende Aktionspläne aufzustellen sind, seien alle offenen Holzfeuer verboten, da auch sie erheblich zur Feinstaubbelastung beitragen, heißt es seitens des Ministeriums.

Werders Bürgermeister Große begrüßte gestern, dass vom Ministerium „endlich klare Worte gesprochen wurden“. Die „Zehn goldenen Regeln“ seien auch für die örtlichen Ordnungsämter handhabbar. Ursprünglich hatte er geplant, in einem Brief an den Minister auf die vielen offenen Feuer-Fragen im Land Brandenburg hinzuweisen. Das habe sich nun erledigt, so Große. Im Hauptausschuss war von mehreren Stadtverordneten betont worden, dass in Werder traditionsgemäß der trockene Knack von den Obstbäumen verbrannt werde, unter anderem auch um Schädlinge zu bekämpfen. Hagen Ludwig

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })