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Potsdam-Mittelmark: Noch kein Geld für Altanschließer

Verband diskutiert Erhebung von Gebühren.

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Teltow - Noch gibt es kein Geld zurück. Altanschließer in der Region Teltow müssen sich noch etwas gedulden. Eigentlich wollte der Wasser- und Abwasserzweckverband in seiner Sitzung vergangener Woche die Aufhebung der vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffenen, inzwischen bestandskräftig gewordenen Gebührenbescheide beschließen. Nach „lebhafter Diskussion“ sei der Beschluss aber noch einmal vertagt worden, sagte Diana Kotjan vom Controlling der Mittelmärkischen Wasser- und Abwasser GmbH, die als Geschäftebesorger des Zweckverbandes agiert. Noch seien einige Fragen zu klären.

So werde etwa eine Antrags- und Klageflut von Grundstückseigentümern befürchtet, die den Bescheid aus anderen Gründen als den vom Bundesverfassungsgericht gerügten, etwa Satzungsmängeln, beanstandeten. Zudem solle mit Hilfe einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft untersucht werden, inwieweit die Beitragserhebung auf ein reines Gebührenmodell umgestellt werden kann. Dies war in der Vergangenheit von verschiedenen Seiten gefordert worden. Bedeuten würde dies, dass alle jemals an den Verband gezahlten Beiträge zurückgezahlt werden müssten, erklärt die Juristin. Eine weitere Finanzierung über Gebühren würde letztlich zu einer Erhöhung für alle Kunden führen und nicht nur Grundstückseigentümer, sondern etwa auch Mieter betreffen, die teilweise von den Investitionen gar nicht profitierten, sagte sie. Hier müssten die Vor- und Nachteile beider Modelle abgewogen werden, erklärte Kotjan.

Im Januar soll dem Verband eine Expertise zur Umstellung auf Gebührenabrechnung vorliegen, der dann noch einmal zum Thema beraten und gegebenenfalls eine Entscheidung treffen will.

Wie berichtet hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass DDR-Altanschließer keine Beiträge, etwa für Investitionen in Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, nachzahlen müssen. Die Kommunalabgabenordnung in Brandenburg verstoße gegen den Vertrauensschutz, das Rückwirkungsverbot und die vierjährige Verjährungsfrist, hieß es. Nach der Abgabenordnung hatten Brandenburger Zweckverbände unzählige Beitragsbescheide erlassen und noch Jahrzehnte nach einem Kabelanschluss an das Wasser- und Abwassernetz Betroffene zur Kasse gebeten und erstmals oder auch erneut Anschluss-Gebühren erhoben. Laut MWA waren im Teltow-Verband rund acht Millionen Euro aus Altanschließerbeiträgen eingenommen worden.

Ein Teil der unrechtmäßig erhobenen Beiträge wurde bereits an jene Altanschließer zurückgezahlt, die gegen die Bescheide widersprochen hatten. Die Rückzahlung an diese sogenannten nicht bestandskräftigen Kunden sei so gut wie abgeschlossen, sagte Kotjan. 

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