Potsdam-Mittelmark: Richter begraben Friedhofsbahn Oberverwaltungsgericht weist Klage der Kirche zurück / Verkehrsclub sieht jetzt Politik in der Pflicht
Stahnsdorf - Die frühere Schienenanbindung von Stahnsdorf nach Berlin ist offenbar endgültig begraben: Nachdem die Bundesregierung die Wiederbelebung der sogenannten Friedhofsbahn schon im März als „unwirtschaftlich“ abgelehnt hatte, steht nun fest, dass die Bahnverbindung auch auf dem Rechtsweg nicht erzwungen werden kann. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 4.
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Stahnsdorf - Die frühere Schienenanbindung von Stahnsdorf nach Berlin ist offenbar endgültig begraben: Nachdem die Bundesregierung die Wiederbelebung der sogenannten Friedhofsbahn schon im März als „unwirtschaftlich“ abgelehnt hatte, steht nun fest, dass die Bahnverbindung auch auf dem Rechtsweg nicht erzwungen werden kann. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 4. Mai eine entsprechende Klage letztinstanzlich abgewiesen (Az. 12N30.11). Es bestätigte damit eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts.
Die Evangelische Kirche „Berlin-Brandenburg – schlesische Oberlausitz“ hatte auf juristischem Wege die Wiederherstellung der bis zum Mauerbau 1961 betriebenen Bahnverbindung durchsetzen wollen. Die Klage beruhte auf einem Vertrag von 1909. Die preußische Staatseisenbahnverwaltung hatte sich darin verpflichtet, eine Bahnverbindung vom Bahnhof Wannsee bis zum Südwestkirchhof in Stahnsdorf herzustellen und zu betreiben, wenn die Berliner Stadtsynode die Gesamtkosten des Bahnbaus und des Grunderwerbs trägt. Damals stellte die Kirche Grundstücke zur Verfügung. Die Bahn verpflichtete sich im Gegenzug zum Betrieb der Strecke.
Die Anlagen wurden in den 70er Jahren demontiert. Ab 1991 setzte sich die Kirche für die Wiederherstellung des Bahnanschlusses ein. Andernfalls wollte sie die Grundstücke zurück oder Schadenersatz. Das Oberverwaltungsgericht verwies in seinem Urteil vor allem auf eine Regelungslücke im Vertrag von 1909: Demnach wurde seinerzeit festgelegt, dass die Grundstücke „lastenfrei“ von der Kirche an die Bahn übertragen werden und „unbeschränktes“ Eigentum der Eisenbahnverwaltung werden. Damit seien jegliche Eigentumsrechte abschließend geregelt gewesen, wie es im Richterspruch heißt. Das Risiko einer Einstellung des Bahnbetriebs sei bei der Kirche verblieben. Die Verpflichtung der Staatseisenbahn zum Bahnbetrieb sei mit dem Mauerbau beendet gewesen.
Der brandenburgische Landesverband des Verkehrsclubs Deutschland kritisierte gestern die Gerichtsentscheidung. „Das Urteil ist ein herber Rückschlag für die Bemühungen um Reaktivierung der Friedhofsbahn“, sagte Landesvize Gerhard Petzholtz. Es sei bedauerlich, dass das Gericht die Folgen des Mauerbaus für die Friedhofsbahn nicht rückgängig gemacht und damit den Zustand nach der deutschen Teilung „eisenbahntechnisch zementiert“ habe. Nicht mangelnde Fahrgäste, sondern ein politischer Willkürakt habe der Verbindung das Aus beschert.
Die Friedhofsbahn würde Stahnsdorf sehr viel besser an Berlin anbinden, meint Petzholtz. Darüberhinaus könnte der Ringschluss vollzogen und die Friedhofsbahn perspektivisch bis Teltow-Stadt verlängert und mit der S 25 verbunden werden. „Der in den 30er Jahren vorbereitete Ringschluss, welcher in Teltow mit der S 25 im Jahre 2005 begonnen wurde, könnte die großen Verkehrsprobleme in dieser Region effektiv lösen.“ Petzholtz betonte, dass die Strecke nicht entwidmet und von der Gemeinde Stahnsdorf freigehalten werde. „Das Gericht hat entschieden, nun sind die Länder Brandenburg und Berlin gefragt. Denn das Fahrgastaufkommen ist durch den Ringschluss auf jeden Fall vorhanden.“ Henry Klix
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