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Potsdam-Mittelmark: Sonderregelungen bei Zuständigkeit nach Gemeindereform

Potsdam-Mittelmark. Mit Wirkung von Montag, den 27.

Stand:

Potsdam-Mittelmark. Mit Wirkung von Montag, den 27. Oktober, ist die Verwaltung des Landkreises Potsdam-Mittelmark durch die Gemeindegebietsreform und dem damit verbundenen Wechsel von Gemeinden zu den Städten Brandenburg an der Havel, Potsdam und zum Landkreis Havelland für folgende Gemeinden nicht mehr zuständig: Gollwitz, Wust Fahrland, Neu Fahrland, Golm, Groß Glienicke, Marquardt, Uetz-Paaren, Satzkorn, Seeburg. In diesem Zusammenhang wird noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass alle Fahrzeuge mit PM Kennzeichen aus den betreffenden Orten weiterhin beim Amt für Verkehrswesen des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit Sitz in Werder, Am Gutshof 1-7, geführt werden. Diese verlassen den Zulassungsbereich nur dann, wenn der Fahrzeughalter das Fahrzeug nach außerhalb von Potsdam-Mittelmark veräußert oder wenn Einwohner aus den genannten Gemeinden ihr Fahrzeug auf eigenen Wunsch ummelden möchten. Auch das Sachgebiet Landwirtschaft bleibt weiter für die genannten Gemeinden zuständig. Eine weiterer Sonderfall ist der Bereich des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat diese Aufgabe, geregelt durch Vereinbarungen mit Brandenburg/H., Potsdam und dem Landkreis Havelland, noch bis zum 31.Dezember 2003 inne. PNN

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