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Von Thomas Lähns: Späte Hoffnung für Datschenbewohner

Die Landesregierung strebt Duldung für ältere Nutzer an – viele haben den Kampf aber schon aufgegeben

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Schwielowsee - Es ist ein langer Kampf gewesen, und viele seiner Nachbarn haben mittlerweile aufgegeben. „Von ehemals zwanzig Familien sind nur noch sieben übrig“, sagt der Fercher Hans Bonow. Vor drei Jahren wurden die Dauer-Bewohner der Fercher Wochenendhaus-Siedlung Sperlingslust vom Landkreis aufgefordert, sich eine neue Bleibe zu suchen. Denn aus baurechtlicher Sicht dürfen Datschen nur zur Erholung, nicht aber als ständiger Wohnsitz genutzt werden. Seitdem kämpfen die Bonows um ihre Bleibe – wie 263 weitere Betroffene im Landkreis.

Jetzt bahnt sich eine Lösung im Datschenstreit an: Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger (SPD) hat dem zuständigen Landtags-Ausschuss den Entwurf für eine Ausnahmeregelung vorgelegt. Morgen soll das Gremium darüber beraten. „Wir haben uns um pragmatische Lösungen bemüht und werden nach der Aussprache mit den Abgeordneten den Erlass schnell in Kraft setzen“, teilte er gestern schriftlich mit. Wie bekannt wurde, sollen Dauerbewohner von Datschen für fünf weitere Jahre geduldet werden, wenn sie schon zehn Jahre dort leben. Für Datschennutzer ab einem Alter von 70 Jahren oder bei schweren Erkrankungen soll es ein Wohnrecht bis zum Lebensende geben. Die Duldung kann nicht vererbt werden, außerdem müssen die Grundstücke über Strom- und Trinkwasser-Anschlüsse sowie über Rettungswege verfügen.

„Ich hoffe, dass es eine Lösung im Sinne der Betroffenen geben wird“, sagte gestern Saskia Ludwig, Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag, die den mittelmärkischen Datschenbewohnern immer wieder den Rücken gestärkt hat. Die CDU hatte Anfang Januar die Landesregierung mit einem Antrag zum Handeln aufgefordert. „Uns geht es um jene älteren Bewohner, die in gutem Glauben in ihr Wochenendhaus gezogen sind und es sich einfach nicht leisten können, sich noch einmal eine neue Wohnung zu suchen“, so Ludwig. Landtagsabgeordneter Andreas Bernig (Die Linke) hält dagegen, dass es keine Patentlösung gebe. „Es bleibt dabei: es kann nur jeder einzelne Fall für sich und vor Ort entschieden werden“, sagte er.

Die Bonows und ihre Nachbarn hatten kurz nach der Wende ihre Häuschen am Waldrand zum Alterswohnsitz ausgebaut und bei der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz angemeldet. Dass sie auch eine Baugenehmigung brauchen, wussten sie nicht – und lebten hier viele Jahre unbehelligt. Als die Bauaufsicht nach einem Hinweis die Siedlung im Frühjahr 2007 unter die Lupe nahm, sprach sie die Nutzungsuntersagung aus. In den folgenden Monaten gerieten weitere Waldsiedlungen ins Visier der Behörde: Zum Beispiel in Beelitz, Caputh, Werder und erst vor kurzem in Kähnsdorf. Nach zahlreichen Widersprüchen und dem Einschreiten der Politik wurden viele Untersagungen aber immer wieder ausgesetzt.

Der Versuch der Kommunen, hier Baurecht zu schaffen, scheiterte all zu oft an den Vorgaben der Gemeinsamen Landesplanung. Die Gemeinde Schwielowsee will zum Beispiel versuchen, Sperlingslust als Wohngebiet im neuen Flächennutzungsplan auszuweisen. Es herrscht Skepsis, ob es dafür den Segen des Landes gibt. „Aber vielleicht wird ja vorher die Duldung durchgesetzt“, hofft Hans Bonow. Auch wenn er sich etwas mehr gewünscht hätte – zum Beispiel eine Gesetzesänderung, um nicht mehr als „Illegaler“ im eigenen Haus zu gelten, werde ihm doch ein Stein vom Herzen fallen.

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