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Potsdam-Mittelmark: Spielhalle muss schließen

Mindestabstand zu zweitem Geltower Standort wird laut neuem Spielhallengesetz nicht eingehalten

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Schwielowsee - Freunde von Automatenspielen haben die Wahl: Die beiden Spielhallen in Geltow liegen direkt an der Bundesstraße und sind nur rund 100 Meter voneinander entfernt. Jetzt muss eines der beiden Häuser schließen. Im April ist das Brandenburgische Spielhallengesetz in Kraft getreten, mit dem die Spielsucht im Land bekämpft werden soll. Es sieht zwischen zwei Spielhallen einen Mindestabstand von 500 Metern vor.

Der jüngere Standort zieht dem Gesetz zufolge den Kürzeren, in Geltow ist es die Spielhalle in der Hauffstraße 40. Das Gebäude gehört der Gemeinde, sie hat das Erdgeschoss erst vor gut einem Jahr an einen Spielothekenbetreiber vermietet, nachdem dort eine Kneipe ausgezogen war. Bürgermeisterin Kerstin Hoppe (CDU) sagte gestern gegenüber den PNN, dass mit dem Betreiber Rino Zimmermann gesprochen wurde.

Der Mietvertrag mit ihm gelte nur bis Ende des Jahres. Wegen der neuen Landesgesetzgebung strebe die Gemeinde schon eine Schließung bis zum 1. Juli an. „Herr Zimmermann überlegt, ob er die Räume bis zum Jahresende dann noch anders nutzt“, so Hoppe. Die Gemeinde wolle das Gebäude dann verkaufen. Der Heimatverein und zwei Geltower Chöre, die die Räume im Obergeschoss nutzen, würden im neuen Sport- und Vereinszentrum unterkommen.

Die Geltower Spielhalle dürfte zu den ersten gehören, die wegen des neuen Brandenburgischen Spielhallengesetzes geschlossen werden. Es verbietet auch die Nachbarschaft zu Lotto-Annahmestellen, schränkt die Werbemöglichkeiten massiv ein und verpflichtet Spielcasino-Betreiber, in ihren Häusern vor den Gefahren der Spielsucht zu warnen und ihr Personal diesbezüglich zu schulen. Für eine Konzession müssen sie jetzt 1700 Euro zahlen.

Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses des Landtags, Sören Kosanke (SPD), erklärte auf Anfrage, dass für die Mindestabstandsregelung zwischen zwei Spielhallen eine fünfjährige Übergangsfrist gilt. „Ich begrüße es aber, wenn Vermieter oder Gemeinden eine legale Möglichkeit finden, Spielhallen vorher zu kündigen.“ Mit den rund 200 Standorten im Land seien enorme Suchtpotenziale und ruinierte Existenzen verbunden. „Die Scherben muss häufig der Sozialstaat wieder aufkehren.“

In Brandenburg gebe es rund 9 000 pathologische Glücksspieler und 10 000 Menschen, die vom problematischen Glücksspielverhalten betroffen sind, sagte die Geschäftsführerin der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen, Andrea Hardeling. Sie geht davon aus, dass das Spielhallengesetz ähnlich wirken wird wie die Nichtraucherschutzgesetze. „Weil es weniger Gelegenheit zum Rauchen gibt, wird auch weniger geraucht.“ Es sei richtig, das Angebot an Spielhallen einzuschränken. Dass sie zum normalen Straßenbild gehören und zum Teil nur wenige Meter voneinander entfernt sind, müsse auch aus Sicht des Jugendschutzes geändert werden.

Anders sieht es der Berliner Rino Zimmermann, der mit seiner „Euroautomaten e.K.“ nach eigenen Angaben mehrere Spielhallen in Deutschland betreibt und Automaten vermietet. Er bestätigte, dass er mit dem Rathaus über das Ende des Geltower Standorts verhandelt. „Die Gemeinde hatte versucht, ein leer stehendes Objekt zu beleben und was für die Freizeit der Jugendlichen im Ort zu tun.“ Er bedaure, dass das durch die Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene verhindert werde. „Von der Politik wird immer nur über das Automatenspiel gesprochen, bei uns gibt es aber auch Billard, Dart und Internet“, erklärte Zimmermann. Im ländlichen Raum seien Jugendliche oft froh über solche Angebote, um ihre Freizeit zu gestalten und sich auszutauschen.

Von der Gemeinde fühlt sich Zimmermann trotz allem fair behandelt. Dass ihm vor der Fünfjahresfrist gekündigt werden kann, hänge mit einer Klausel für sehr junge Standorte zusammen. Aus sozialem Pflichtgefühl gegenüber seinen Angestellten wolle er sich nach einem neuen Standort in Geltow umschauen, der dann weit genug von der anderen Spielhalle entfernt ist.

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