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Ein Videoschiedsrichter schaut sich in den Niederlanden ein Erstligaspiel an.

© dpa/KOEN VAN WEEL

Bundesliga: Der Videobeweis ist kein Allheilmittel

Ein halbes Jahr noch, dann wird alles gut. Das ist zumindest die vorherrschende Meinung zur Einführung des Videobeweises. Doch zwei Szenen zeigen, so einfach ist das nicht. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Stefan Hermanns

Ein gutes halbes Jahr noch, dann wird alles gut. Dann ziehen auch im Fußball endlich Recht und Gerechtigkeit ein. Das jedenfalls ist die vorherrschende Meinung, wenn es um den Videobeweis geht, der zur neuen Saison in der Bundesliga eingeführt werden soll. Hierzulande gibt es ja einen naiven Kinderglauben an die Unfehlbarkeit der Kameratechnik. Keine Fehlentscheidungen mehr, keine nervigen Schiedsrichterdebatten – ach, wie schön kann Fußball sein. Leute, vergesst es!

Man muss nur zwei Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit bemühen. Als erstes das Handtor von Lars Stindl für Borussia Mönchengladbach gegen den FC Ingolstadt. Erst hieß es, der Schiedsrichter habe korrekt entschieden. Am nächsten Tag erklärte Schiedsrichterchef Fröhlich dann, er hätte das Tor nach Ansicht der Fernsehbilder nicht gegeben, verstehe aber auch, wenn jemand anderer Meinung sei. Alles klar also? 

Zweiter Fall: Vor fünf Wochen gab es im Spiel zwischen Dortmund und Leipzig in der Nachspielzeit eine knifflige Szene, als Palacios Martinez das Tor zum vermeintlichen 1:1 erzielte. Der Linienrichter allerdings hatte erkannt, dass der Leipziger hauchzart im Abseits gestanden hatte; das Tor zählte richtigerweise nicht. Nur mal angenommen, es wäre umgekehrt gewesen, der Schiedsrichter hätte den Treffer nicht gegeben, obwohl Palacios Martinez nicht im Abseits gestanden hätte. Es wäre der Videobeweis angefordert worden, der Schiedsrichter hätte seinen Irrtum erkannt – und den Treffer nachträglich gegeben. So weit, so einfach.

Allerdings hatte diese Szene noch eine Vorgeschichte. Der Angriff der Leipziger entsprang einem Abstoß, den es nicht hätte geben dürfen, weil ein Leipziger den Ball ins Toraus gespielt hatte. Auch das war mit Fernsehbildern zweifelsfrei zu belegen. Beim Videobeweis aber hätte das keine Rolle mehr spielen dürfen – weil das Spiel mit dem Abstoß bereits fortgesetzt worden war.

Es hätte also die paradoxe Situation gegeben, dass der Schiedsrichter ein Tor hätte geben müssen, das bei korrekter Regelauslegung gar nicht gefallen wäre – und das halt auf seltsam inkorrekte Weise doch korrekt gewesen wäre. So weit, so kompliziert. Und irgendwie unlogisch. Aber wer will schon, dass Fußball logisch ist?

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