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Nach dem Wechselfehler hat der SC Freiburg Einspruch gegen die Wertung des mit 1:4 verlorenen Bundesliga-Spiels gegen den FC Bayern eingelegt.

© IMAGO/Jan Huebner

Bayerns Wechselfehler und Freiburgs Einspruch: Die Frage nach dem Sportsgeist

Der SC Freiburg handelt nach dem Wechselfehler der Bayern. Dass der Klub in diese „aktive Rolle“ gedrängt wird, ist ein Fehler im System. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jörg Leopold

Der SC Freiburg legt Einspruch gegen die Wertung des mit 1:4 verlorenen Bundesliga-Spiels gegen den FC Bayern ein. Wie kann er nur? Als den Münchnern der Wechselfehler unterlief, war das Spiel am vergangenen Samstag längst entschieden, sich jetzt die Punkte am grünen Tisch holen zu wollen, hat nichts mit Sportsgeist zu tun.

Oder doch? Regeln sind schließlich für alle da. Und die Bayern haben nun mal verbotenerweise mit zwölf Mann gespielt. Wie lange und ob die Führung zu diesem Zeitpunkt eindeutig war, darf keine Rolle spielen. Die Freiburger sind nicht schuld daran, dass beim Gegner eine falsche Nummer auf der Tafel stand und die Schiedsrichter nichts bemerkt haben.

Der SC ist aber sehr wohl für sein sportliches Abschneiden verantwortlich. Und dabei geht es nun einmal im modernen Profifußball auch – oder wie einige Skeptiker behaupten – vor allem um Geld. Man stelle sich nur vor, Freiburg würden am Ende drei Punkte für das Millionengeschäft Champions League fehlen. Es wäre geradezu fahrlässig, wenn der Verein da nicht alles versuchen würde.

So oder so ist der SC Freiburg in eine Situation geraten, in der er nur falsch handeln konnte. Durch den Einspruch gilt der Klub manchen nun als schlechter Verlierer. Im anderen Falle wäre ihm die unternehmerische Weitsicht abgesprochen worden.

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Dabei hätten die Freiburger gar nicht erst in diese Situation gebracht werden dürfen, wie sie selbst in ihrer Begründung ihres Einspruchs auch erklärten. Warum muss ein Verein diese Entscheidung treffen und nicht der Verband? Wäre klar geregelt, dass in einem solchen Fall der DFB automatisch ermittelt, hätte Freiburg nicht diese „aktive Rolle“ einnehmen müssen, in der er sich „ausgesprochen unwohl“ fühlt.

Das DFB-Sportgericht wird nun entscheiden und hoffentlich die kommenden Tage und Wochen auch dazu nutzen, die eigenen Zuständigkeiten grundlegend zu überarbeiten. Damit sich die Frage nach dem Sportsgeist künftig gar nicht mehr stellen kann, wenn Ähnliches wieder passiert.

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