
© Imago/Matthias Koch
Dirk Zingler und der Feuerzeugeklat: Unions Präsident im Kampfmodus
Nach der Entscheidung des DFB-Bundesgerichts will Union-Präsident Dirk Zingler weitere rechtliche Schritte prüfen. Für ihn ist das Urteil ein Politikum.
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Der 1. FC Union bleibt sich auch in der Niederlage treu. Kaum eine halbe Stunde nach dem Urteil des DFB-Bundesgerichts am Freitagabend kam schon der Gegenschlag aus Köpenick, und zwar mit einem klaren Tenor: Man werde weiter kämpfen. Oder frei nach der Vereinshymne: immer weiter, ganz nach vorn.
Genau genommen kam der Konter aber gar nicht aus Köpenick, sondern aus Frankfurt. Dort war Präsident Dirk Zingler – als einer der wenigen Beteiligten – hingereist, um persönlich an der Verhandlung teilzunehmen. Und in typischer Zingler-Manier sparte er anschließend nicht mit Kritik am Urteil, sprach von „politischem Druck“ und „fehlerhaften Anwendungen der Rechts- und Verfahrensordnung“. Nicht zum ersten Mal war hier ein Präsident im Kampfmodus zu sehen.
Aber der Reihe nach: In dieser langwierigen – und wohl immer noch nicht zu Ende erzählten Geschichte – hilft es, kurz nochmal an die Fakten zu erinnern. Begonnen hatte alles Mitte Dezember, als Bochums Torwart Patrick Drewes in der Schlussphase des Auswärtsspiels im Stadion An der Alten Försterei von einem Feuerzeug am Kopf getroffen wurde. Nach einer rund 25-minütigen Unterbrechung wurde das Spiel fortgesetzt, allerdings nur unter Protest der Bochumer, die einen Spielabbruch gefordert hatten. Die Mannschaften einigten sich für die letzten Minuten auf einen Nichtangriffspakt und so blieb es beim 1:1.
Im Januar gab das DFB-Sportgericht dem Protest der Bochumer gegen die Spielwertung statt und wertete das Ergebnis mit 2:0 für den VfL. Laut Gericht wäre ein Spielabbruch die richtige Entscheidung gewesen, weil die Bochumer durch die Verletzung von Drewes „irregulär geschwächt“ worden seien. Dieses Urteil wurde am Freitag auch in zweiter Instanz vom DFB-Bundesgericht bestätigt. Auch eine Berufung durch zwei andere Abstiegskandidaten, den FC St. Pauli und die KSV Holstein Kiel, wurde abgewiesen.
Für Zingler und Union war das kaum verständlich. „Wir waren heute Zeuge eines Verfahrens, in dem erstmalig das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Spielumwertung geführt hat. Und das trotz einer ordnungsgemäßen Beendigung des Spiels durch den Schiedsrichter”, sagte der Vereinspräsident in seiner Stellungnahme und kündigte gleich einen weiteren Einspruch an.
„Die Schaffung dieses Präzedenzfalls war aus unserer Sicht Ziel des Kontrollausschusses. Das Gericht ist vom VfL Bochum und vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, ein politisches Signal zu senden. Dies war nur möglich unter fehlerhafter Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung. Wir sind daher gezwungen, dem politischen Druck zu entgehen und werden das Ständige Schiedsgericht anrufen.“
Die Schärfe von Zinglers Wortwahl verwundert viele
Seine Kritiker – und davon gibt es nicht wenige – werden dabei die Augen gerollt haben. Schon einmal in dieser Saga wurde Zingler vorgeworfen, die Täter-/Opferrolle auf dreiste Weise auf den Kopf gestellt zu haben. Nun scheint er sogar eine politische Verschwörung gegen den eigenen Klub zu wittern. Vor allem die Schärfe seiner Wortwahl hat viele verwundert.
Dabei wäre es zu einfach, Zingler nur populistisches Theater vorzuwerfen. Union hat sich alles andere als schützend vor den Täter gestellt, der nur ein paar Tage nach dem Vorfall identifiziert und mit einem dreijährigen Stadionverbot belegt wurde. Von der viel beschworenen Köpenicker Wagenburg kann hier auch keine Rede sein, denn Zingler ist mit seiner Sicht der Dinge alles andere als alleine. Im Interview mit RBB sprang ihm zuletzt der Sportjurist Paul Lambertz zur Seite und auch der FC St. Pauli prüft einen weiteren Einspruch.
Ob es wirklich sinnvoll ist, einen weiteren Einspruch einzulegen und die Entscheidung um die Spielwertung noch weiter zu verzögern, darf bezweifelt werden. Spätestens seit Freitagabend ist aber klar, dass Zingler sich komplett im Recht sieht. Und aufgeben wird er wohl erst, wenn er auch in der allerletzten Instanz gescheitert ist.
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