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Europa-League-Spiel des 1. FC Union in Belgien: Klage gegen Betretungsverbot für Berliner Fans abgelehnt
Wegen Fanausschreitungen durfte Union für das Spiel gegen St. Gilloise keine Tickets an seine Fans verkaufen. Gegen das umstrittene Betretungsverbot hatten Verein und Fans geklagt.
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Laut Artikel 45 der Charta der Grundrechte der EU haben „Unionsbürgerinnen und Unionsbürger das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten“. Für Fußballfans gilt dieses Grundrecht aber offenbar nicht überall.
Deshalb hatte der 1. FC Union gemeinsam mit drei Fans am Mittwoch im Eilverfahren beim höchsten belgischen Verwaltungsgericht gegen das Betretungsverbot für Berliner Anhänger in der Stadt Leuven. „Der Erlass des Bürgermeisters von Leuven ist aus unserer Sicht absolut unverhältnismäßig. Er setzt Grundrechte außer Kraft und steht im Gegensatz sowohl zum europäischen Gedanken als auch zur Idee der Uefa, Wettwerbe über Ländergrenzen hinaus auszutragen“, wurde Unions Präsident Dirk Zingler in einer Mitteilung zitiert.
Das Gericht sah dies allerdings anders und lehnte die Klage ab. „Entgegen der Auffassung des belgischen Generalanwalts sah das Gericht eine Gefahr für die öffentliche Ordnung als gegeben an. Die Stadt habe daher zulässigerweise darauf reagiert, zudem sei die Anordnung aus Sicht des Gerichts verhältnismäßig“, teilte Union anderthalb Stunden vor Spielbeginn am Donnerstag mit.
Der Verein hatte am Dienstag darüber informiert, dass der nahe Brüssel gelegene Ort Leuven mit Erlass des Bürgermeisters ein Betretungsverbot für Berliner Fans im gesamten Stadtgebiet ausgesprochen hatte. Union bestreitet im dortigen Den-Dreef-Stadion an diesem Donnerstag (21 Uhr, RTL+) sein letzten Gruppenspiel in der Europa League gegen Royale Union St. Gilloise. Die Uefa hatte dem Tabellenführer der Fußball-Bundesliga wegen schwerer Fanausschreitungen beim Auswärtsspiel in Malmö Anfang Oktober verboten, Karten an seine Fans zu verkaufen.
Schon das Urteil des europäischen Dachverbands hatte bei den Berliner Anhängern großen Frust verursacht, schließlich hatten viele bereits kurz nach der Auslosung Flüge, Zugtickets und Hotelzimmer gebucht. Für den Fanausschluss gab es aber durchaus Verständnis. In Malmö waren Raketen aus dem Berliner Block auf den Rasen und die Tribüne geflogen, einige Chaoten warfen mit Schalensitzen. Das Spiel stand kurz vor dem Abbruch und wurde erst nach einer 27-minütigen Unterbrechung fortgesetzt.
Ich halte diese Maßnahme für unverhältnismäßig und falsch. Sie bestraft mal wieder nicht die Täter, sondern viele friedliche Fußballfans.
Unions Präsident Dirk Zingler
„Heute sind Grenzen überschritten worden“, sagte Unions Präsident Dirk Zingler damals und äußerte sich nun erneut: „Diese Strafe haben wir akzeptiert, da wir uns unserer Verantwortung für die Geschehnisse in Malmö bewusst sind.“ Für das Rückspiel gegen Malmö in Berlin wurden die Sicherheitsvorkehrungen erhöht. In den Gästeblock durften nur Menschen mit schwedischem Pass. Große Zwischenfälle blieben aus.

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Das Betretungsverbot der belgischen Behörden ist jedoch eine unüblich strenge Maßnahme. Nach Angaben von Union werde die Polizei Leuven auf Basis des Dekrets zwischen Donnerstag- und Freitagmorgen (jeweils 10 Uhr) „Union-Fans ohne gültiges Ticket im Stadtgebiet von Leuven und in den angrenzenden Teilgemeinden festsetzen“. Deutschen Staatsbürger:innen werde der Zutritt zum Stadion verwehrt. In der Begründung heiße es, „dass die Anwesenheit deutscher Fans ohne Stadionkarte auf den Straßen, in der Umgebung des Stadions oder im Stadtzentrum die öffentliche Ordnung stören könnte“.
Union hat seinen Fans aufgrund der Maßnahmen von einer Reise nach Belgien abgeraten, in den Sozialen Medien ist aber zu sehen, dass einige Fans, die ihre Reise nicht mehr stornieren konnten, dennoch vor Ort sind. Zingler kritisierte die Entscheidung der lokalen Behörden als „unverhältnismäßig und falsch“. Der Erlass gehe weit über das Urteil der Uefa hinaus und bestrafe „mal wieder nicht die Täter, sondern viele friedliche Fußballfans“. Gemeinsam mit St. Gilloise habe man in den vergangenen Tagen an an einer organisatorischen Lösung gearbeitet. „Diese Bemühungen sind aufgrund des Betretungsverbots, einer nicht nachvollziehbaren Kollektivstrafe, leider hinfällig“, sagte Zingler.
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