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Fredi Bobic war von 2021 bis Januar 2023 Geschäftsführer von Hertha BSC.

© imago/Metodi Popow

Fredi Bobic gegen Hertha BSC: Die juristische Auseinandersetzung geht weiter

Am Donnerstag hat das Landgericht Berlin eine Entscheidung im Urkundenprozess zwischen Bobic und Hertha verkündet: Die mündliche Verhandlung ist wiedereröffnet.

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Tobias Oelsner, der Richter am Landgericht Berlin, lehnte sich über das Mikrofon in Saal 2601. „In der Sache Bobic gegen Hertha, bitte eintreten!“, sagte er. Aber es trat niemand ein.

Weder Fredi Bobic, der frühere Geschäftsführer des damaligen Fußball-Bundesligisten Hertha BSC, noch seine oder die Anwälte der Gegenseite. Und das vermutlich aus gutem Grund. Die Verkündung der Entscheidung im Urkundenprozess, den Bobic gegen seinen früheren Arbeitgeber, die Hertha BSC Verwaltung GmbH, angestrengt hatte, fiel denkbar kurz aus.

3,35
Millionen Euro verlangt Bobic von Hertha BSC

„Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet“, erklärte Oelsner. Damit war die Sitzung auch schon wieder beendet. Der nächste Fall wurde aufgerufen.

Die juristische Auseinandersetzung zwischen Bobic und Hertha BSC geht also weiter. Wann dies geschehen wird, ist noch offen. Vermutlich dürfte es ein paar Wochen dauern, bis ein Termin für die mündliche Verhandlung gefunden ist.

Die Kammer für Handelssachen am Landgericht hat sich offenbar noch nicht in der Lage gesehen, allein anhand der vorliegenden Urkunden eine Entscheidung zu treffen. Möglicherweise wird sie die beteiligten Parteien, also Bobic und einen oder mehrere Vertreter von Hertha BSC, noch einmal vernehmen wollen.

Vor sechs Wochen waren die sich die Beteiligten zuletzt im Landgericht begegnet. Da hatte es noch danach ausgesehen, als könnte die Auseinandersetzung mit einem Vergleich zu Ende gehen.

Ein entsprechender Vorschlag sah vor, dass Bobic, der seit April als Fußballchef beim polnischen Erstligisten Legia Warschau ist, 3,2 Millionen Euro von seinem früheren Arbeitgeber erhalten hätte. Zudem sollte Hertha die aufgelaufenen Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen.

Herthas Anwalt hatte nach Rücksprache mit der Vereinsführung bereits die grundsätzliche Zustimmung signalisiert. Die Frage, warum sich der Klub dann doch anders entschieden hat, blieb bis jetzt unbeantwortet.

Der Zweitligist hat in der Angelegenheit von Anfang an auf Zeit gespielt und unter anderem mit diversen Befangenheitsanträgen eine schnellere juristische Klärung verzögert. Bereits vor zwei Jahren, kurz nach seiner Entlassung durch Hertha BSC, hatte Bobic den sogenannten Urkundenprozess angestrengt. Normalerweise soll er der Beschleunigung des Verfahrens dienen, da das Gericht in einem solchen Prozess keine Zeugen befragt, sondern urteilt allein anhand der vorliegenden Urkunden und Verträge.

Herthas früherer Sportgeschäftsführer hatte seinen ehemaligen Arbeitgeber auf Zahlung von 3,35 Millionen Euro verklagt. Die Summe setzt sich zusammen aus zweieinhalb Monatsgehältern für den Zeitraum von Februar bis April 2023 (rund 594.000 Euro) und einer vertraglich vereinbarten Abfindung über 2,76 Millionen Euro. Zinsen, Anwalts- und Gerichtkosten sind darin noch nicht enthalten.

In einem Zivilprozess, in dem es um die Rechtmäßigkeit seiner fristlosen Kündigung durch Hertha ging, hat Bobic vor einem Jahr bereits einen ersten Sieg davongetragen. Der Berliner Zweitligist hat dagegen Berufung vor dem Kammergericht eingelegt. Parallel gibt es weiterhin Bemühungen, sich außergerichtlich zu einigen. Alle Mediationsversuche aber sind bisher gescheitert.

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