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Fredi Bobic (Mitte) zwischen seinen beiden Anwälten.

© dpa/Britta Pedersen

Fredi Bobic gewinnt gegen seinen Ex-Klub: Auf Hertha BSC kommen hohe Kosten zu

In einem sogenannten Urkundenprozess erwirkt Bobic einen Vollstreckungstitel gegen Hertha. Der Klub muss ihm 3,3 Milllionen Euro bezahlen. Mit Zinsen sind es mehr als vier Millionen.

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Fredi Bobic schüttelte leicht, fast unmerklich den Kopf. Dann hielt er sich die Hand vors Gesicht. Es gab Momente, in denen der 53-Jährige am Donnerstagvormittag in Saal 2601 des Landgerichts Berlin seinen Gemütszustand nur mühsam verbergen konnte. Er schwankte zwischen Empörung und Verwunderung.

Bobic hielt sich erkennbar zurück, dem Anlass und der Umgebung angemessen. Nach anderthalbstündiger Sitzung aber hatte er Grund zu Freude und Erleichterung. In einem sogenannten Urkundenprozess wurde der Klage gegen seinen früheren Arbeitgeber Hertha BSC von der Kammer für Handelssachen stattgegeben.

Ich bin sehr glücklich, dass klares Recht gesprochen wurde und wünsche mir natürlich, dass es jetzt vorbei ist.

Fredi Bobic, früherer Geschäftsführer von Hertha BSC

Der Berliner Fußball-Zweitligist muss seinem früheren Geschäftsführer Sport 3.353.642 Euro und 86 Cent zahlen. Dazu kommen noch die Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und Zinsen. Alles in allem dürfte sich die Summe für Hertha auf etwas mehr als vier Millionen Euro belaufen.

„Ich bin sehr glücklich, dass klares Recht gesprochen wurde und wünsche mir natürlich, dass es jetzt vorbei ist“, sagte Bobic, der seit April als Fußballchef beim polnischen Erstligisten Legia Warschau arbeitet. „Aber das obliegt Hertha – wie schon seit zweieinhalb Jahren.“

Bereits im Januar 2023 hatte der Klub seinem damaligen Geschäftsführer gekündigt. Seitdem laufen diverse Gerichtsverfahren. Den Urkundenprozess, in dem allein anhand der vorliegenden Urkunden und Verträge geurteilt wird, hatte Bobic angestrengt, um die Angelegenheit zu beschleunigen.

In diesem Prozess hatte Bobic Hertha auf die Zahlung von 3,35 Millionen Euro verklagt. Die Summe setzt sich zusammen aus zweieinhalb Monatsgehältern für den Zeitraum von Februar bis April 2023 (rund 594.000 Euro) und einer in seinem Vertrag fixierten Abfindung über 2,76 Millionen Euro.

Die entscheidende Frage war, ob Bobic seinem früheren Arbeitgeber genügend Gründe für eine außerordentliche Kündigung geliefert hatte – in diesem Fall hätte er keine Ansprüche mehr gegen Hertha BSC geltend machen können. In einem anderen Verfahren hat das Landgericht die außerordentliche Kündigung bereits für unwirksam erklärt.

Da das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig ist, weil Hertha vor dem Kammergericht in Berufung gegangen ist, wurden die Vorwürfe gegen Bobic in dem Urkundenprozess am Donnerstag erneut verhandelt. Zum einen ging es um seine Aussage gegenüber einem Reporter des RBB („Wenn du noch mal frägst, kriegst du eine gescheuert“).

Bobic musste unter Eid aussagen

Zum anderen um die Weitergabe geheimer Informationen zum Einstieg des Investors 777 Partners. Diesen Vorwurf hatte Herthas damaliger Vereinspräsident Kay Bernstein, der im Januar 2024 verstorben ist, im September 2023 in einer eidesstattlichen Versicherung erhoben.

„Stimmt absolut nicht“, sagte Bobic, der auf Wunsch des Rechtsanwalts von Hertha BSC vereidigt wurde. Richter Tobias Oelsner sah weder in der einen noch in der anderen Sache ausreichende Gründe für eine außerordentliche Kündigung. Die Beweisaufnahme sei nicht ergiebig gewesen.

Auch Herthas Argumentation, dass Bobics Abfindung geringer ausfallen müsse, da die erste Mannschaft inzwischen in der Zweiten Liga spiele, folgte der Richter nicht. Zum Zeitpunkt der Kündigung war Hertha noch Erstligist. Der Stichtag habe deutlich vor dem Abstieg gelegen, sagte Oelsner, man könne daher nicht ausschließen, „dass sich der Klassenverbleib anders dargestellt hätte“. Einen Zweitligaabschlag bei der Abfindung gebe es daher nicht.

So gab die Kammer für Handelssachen Bobics Klage in vollem Umfang statt. Durch das Urteil besitzt er nun einen vorläufigen Vollstreckungstitel gegenüber Hertha. Der Verein kann zwar noch ein Nachverfahren als gewöhnlichen Zivilprozess anstrengen. In diesem Fall aber müsste Hertha 110 Prozent der Summe, die Bobic zusteht, als Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegen.

Herthas Geschäftsführer Ralf Huschen, der am Donnerstag der Verhandlung beigewohnt hatte, wollte sich nach deren Ende nicht zum weiteren Vorgehen des Vereins äußern. Alles Weitere müsse erst intern besprochen werden.

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