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Fredi Bobic vor gut einem Monat im Landgericht Berlin.

© imago/Matthias Koch

Juristische Auseinandersetzung geht weiter: Hertha BSC verweigert den Vergleich mit Fredi Bobic

Bis zum 12. Juni hätte Hertha BSC einem Vergleich mit dem früheren Sportchef Bobic zustimmen müssen. Diese Frist hat der Berliner Fußball-Bundesligist verstreichen lassen.

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Für Fredi Bobic wäre es ein Leichtes gewesen, sich ein angenehmes Wochenende in der alten Heimat zu machen. Nach dem scheinbar erfreulichen Ausgang der Verhandlung vor Gericht hätte er gleich in Berlin bleiben können, um sich zwei Tage später das DFB-Pokalfinale mit seinem Ex-Verein VfB Stuttgart im Olympiastadion anzuschauen. Stattdessen ist Bobic unmittelbar nach seinem Auftritt im Landgericht Berlin nach Warschau zurückgereist, wo für seinen aktuellen Verein Legia Warschau noch das letzte Spiel der Saison anstand.

Immerhin hat Bobic Berlin Ende Mai in dem Glauben verlassen, dass eine für ihn ebenso langwierige wie lästige Angelegenheit nun doch noch zügig zu einem erfreulichen Ende kommen würde: die gerichtliche Auseinandersetzung mit seinem früheren Arbeitgeber Hertha BSC nämlich. Der Anwalt des Klubs hatte nach Rücksprache mit der Vereinsführung die grundsätzliche Zustimmung zu einem Vergleich mit dem früheren Sportchef Bobic signalisiert.

Beiden Seiten wurde dafür vom Gericht eine Frist bis zum 12. Juni eingeräumt. Hertha BSC aber hat diese Frist verstreichen lassen und die Zustimmung zu dem vorliegenden Vergleichsangebot verweigert. Das hat Fredi Bobic dem Tagesspiegel bestätigt.

Die Pressestelle des Landgerichts teilte auf Nachfrage mit: „Das Verfahren 90 O 29/23 wurde bislang nicht durch eine gütliche Einigung zwischen den Parteien (=Vergleich) beendet.“ Stattdessen sei für den 3. Juli ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt worden.

Am 3. Juli entscheidet das Gericht

Bobic, so heißt es aus seinem Umfeld, soll über diese Entwicklung sehr verwundert sein. Er hatte nach der Verhandlung am 22. Mai fest mit einer Zustimmung Herthas gerechnet. Noch im Gerichtsgebäude hatte er gesagt: „Es ist schön, wenn man nach zwei Jahren so miteinander reden kann. Mit sachlichem Ton, auch von der Gegenseite.“

Hertha BSC teilte auf Anfrage des Tagesspiegels mit, dass man sich zu der Angelegenheit nicht äußern werde und könne, da sich die Parteien auf ein vertrauliches Vorgehen verständigt hätten. Der Klub hatte allerdings schon in der Vergangenheit immer wieder einen schnellen Abschluss des Verfahrens torpediert.

Bereits vor zwei Jahren, kurz nach seiner Entlassung durch Hertha BSC im Januar 2023, hatte Bobic einen sogenannten Urkundenprozess angestrengt, der normalerweise der Beschleunigung des Verfahrens dient. In einem solchen Prozess befragt das Gericht keine Zeugen, sondern urteilt allein anhand der vorliegenden Urkunden und Verträge.

Doch von Beschleunigung konnte in seinem Fall keine Rede sein. Auf Betreiben Herthas ist die Hauptverhandlung mehrmals verschoben worden. Insgesamt fünf Befangenheitsanträge stellte der Klub.

Ende Mai sah es dann so aus, als könnte das Verfahren (sowie ein weiteres vor dem Kammergericht) mit einem Vergleich endlich beendet werden. Bobic, seit April als Fußballchef beim polnischen Erstligisten Legia Warschau, sollte 3,2 Millionen Euro von seinem früheren Arbeitgeber Hertha erhalten, der zudem die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen würde. Einen entsprechenden Vergleichsvorschlag hatten Bobics Anwälte in der Verhandlung vor dem Landgericht unterbreitet.

Herthas früherer Sportgeschäftsführer hatte seinen ehemaligen Arbeitgeber ursprünglich auf Zahlung von 3,35 Millionen Euro verklagt. Die Summe setzte sich zusammen aus zweieinhalb Monatsgehältern für den Zeitraum von Februar bis April 2023 (rund 594.000 Euro) und einer Abfindung über 2,76 Millionen Euro. Inklusive Steuern, Anwalts- und Gerichtskosten wäre auf den Klub eine Zahlung von mehr als vier Millionen Euro zugekommen.

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