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Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte im Dezember vergangenen Jahres Anklage gegen Bakery Jatta erhoben.

© imago images/DeFodi

Fall vorerst abgeschlossen: Kein Verfahren gegen HSV-Profi Bakery Jatta

Das Hamburger Gericht sieht in der Identitätsfrage um den HSV-Profi „ keinen hinreichenden Tatverdacht“. Der Fall wird zu den Akten gelegt.

Zweieinhalb Jahren nach den ersten Vorwürfen zur Identität des HSV-Profis Bakery Jatta ist der Fall vorerst abgeschlossen. Das Amtsgericht Hamburg-Altona lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Fußballer ab. Es sehe „nach dem vorliegenden Ermittlungsergebnis keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den Angeschuldigten“, teilte das Hanseatische Oberlandesgericht am Dienstag mit. Zuvor hatte Jattas Anwalt Thomas Bliwier der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Bericht des „Hamburger Abendblatts“ bestätigt.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte im Dezember vergangenen Jahres Anklage gegen den heute 23 Jahre alten Jatta erhoben. Nach Auffassung der Behörde soll es sich bei ihm tatsächlich um den zweieinhalb Jahre älteren Bakary Daffeh handeln. Dem Gambier waren Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen sowie in einem weiteren Fall mittelbare Falschbeurkundung vorgeworfen worden. Die Staatsanwaltschaft kann noch Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung einlegen.

„Die Ablehnung erfolgte aus tatsächlichen Gründen. Die Staatsanwaltschaft konnte nicht darlegen, dass Herr Jatta getäuscht hat“, sagte Jattas Anwalt Thomas Bliwier der dpa: „Es gibt keinerlei Tatverdacht und keinen Anlass für weitere Ermittlungen. Das ist ausermittelt.“

Eingeleitete Ermittlungen erbrachten keinen Beweis für gefälschte Identität

Die ersten Vorwürfe zu einer angeblich falschen Identität des HSV-Stürmers hatte es im August 2019 gegeben. Damals berichtete die „Sport Bild“ über Hinweise, dass es sich um den älteren Bakary Daffeh handeln könnte, der die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland auf Grundlage falscher Angaben erhalten habe. Denn als damals 17-Jähriger und damit Minderjähriger unterlag Jatta anderen Kriterien für eine Bleibeberechtigung.

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Die eingeleiteten Ermittlungen erbrachten jedoch keinen Beweis für eine gefälschte Identität. Die Staatsanwaltschaft Bremen und das Hamburger Bezirksamt Mitte stellten im Spätherbst 2019 nach monatelanger intensiver Prüfung ihre Ermittlungen zunächst ein. Zudem bestätigten gambische Behörden die Echtheit der Jatta-Papiere. Der 1. FC Nürnberg, der VfL Bochum und der Karlsruher SC, die Einspruch gegen die Niederlagen in den Zweitliga-Spielen gegen den HSV eingelegt hatten, zogen diesen zurück.

Bei einer Durchsuchung von Jattas Wohnung nach weiteren Zweifeln im Sommer 2020 waren dann elektronische Datenträger wie Handy und Laptop beschlagnahmt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte zudem ein anthropologisch-morphologisches Gutachten an einem Institut in Freiburg in Auftrag gegeben. Ergebnis: Jatta und Daffeh seien mit hoher Wahrscheinlichkeit ein und dieselbe Person.

Für das Amtsgericht bestehe nun aber „keine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Angeschuldigte über seine Identität getäuscht hat“, hieß es in der Stellungnahme des Oberlandesgerichts. Ein Nachweis der Benutzung eines falschen Geburtsdatums sei „hochwahrscheinlich nicht zu führen“ und Jatta wäre demzufolge „im Ergebnis mangels Beweises von den Tatvorwürfen freizusprechen“. (dpa)

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