
© Dorothee Nolte
Zuschuss für geringe Einkommen: Beiträge für Freie Schulen in Berlin sollen sinken
Weniger Schulgeld ab 2027: Beim Bildungsmarkt können sich Eltern und Schüler über die Angebote der Privatschulen informieren.
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Darf’s eine Privatschule sein? Diese Frage können sich künftig mehr Berliner Eltern und Schüler stellen. Denn die Monatsbeiträge werden für Familien mit niedrigem und durchschnittlichem Einkommen sinken: Ein Gesetzesentwurf, den der Senat Anfang September beschlossen hat, ermöglicht es zum Beispiel Sozialhilfeempfängern, ihr Kind schon mit 10 Euro Monatsbeitrag auf eine private Schule zu schicken.
Geringverdiener mit einem Jahreseinkommen unter 30.000 Euro zahlen 35 Euro, bei unter 43.000 Euro sind es 65 Euro, der Staat zahlt einen Zuschlag. Die Regelung gilt ab dem Schuljahr 2027/2028, in der kommenden Woche soll die Novelle im Bildungsausschuss des Abgeordnetenhauses diskutiert werden.
Für manche Eltern mag die geplante Neuregelung ein Grund sein, den diesjährigen „Tag der freien Schulen“ mit besonderem Interesse wahrzunehmen. Unter diesem Titel organisiert die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Berlin (AGFS) immer im Herbst drei Veranstaltungen (siehe Infobox): Beim „Bildungsmarkt“ am 28. September stellen sich viele freie Schulen an Marktständen vor.
Am 7. Oktober findet dann die „Bildungsdebatte“ statt. Und schließlich gibt es am 16. November noch eine „Gala“ in den Kammerspielen des Deutschen Theaters.
Das Motto lautet diesmal „Mit uns geht mehr“: mehr Vielfalt, mehr Kreativität, mehr Innovation, so verspricht es die AGFS, ein Zusammenschluss von mehr als 130 freien Trägern und Verbänden der Hauptstadt. Insgesamt lernen in Berlin knapp zwölf Prozent der Schüler in nicht staatlichen Einrichtungen: 42000 an allgemeinbildenden und 14000 an berufsbildenden Schülern.

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Für Andreas Wegener, Vorsitzender des Verbands der Privatschulen Berlin-Brandenburg, ist die Gesetzesnovelle ein „Durchbruch“: „Endlich beteiligt sich das Land an Kosten für die Beschulung von Kindern mit Inklusionsbedarf, einkommensschwache Familien werden entlastet, berufliche Schulen dürfen frei über Zuschüsse entscheiden und die Zuschussfrist für neue Schulen wird von fünf auf zwei Jahren verkürzt“, sagt er.
Das sei alles positiv. Aber das Hauptproblem der freien Schulen sei damit nicht gelöst: die Grundfinanzierung. „Die staatliche Förderung deckt nur 60 bis 70 Prozent der realen Kosten freier Schulen.“ Besonders für internationale Schulen mit anspruchsvollem Programm sei die neue Schulgeldstaffelung ein Problem, weil sie erst ab einem Elterneinkommen von 81.000 Euro frei über die Höhe des Schulgelds bestimmen können. Zwei Schulen würden daher erwägen, gegen die neue Regelung zu klagen.
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