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Spenden im Testament: Auch Vereine können zu Erben werden
Wer auch nach dem Tod mit seinem Vermögen Gutes tun will, kann eine Testamentsspende verfügen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
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Auch nach dem Tod noch Gutes tun und Kinder, Tiere oder Kunst unterstützen? Das geht mit einer Testamentsspende. Doch damit das auch wirklich reibungslos funktioniert, muss einiges beachtet werden. Wir haben einige Informationen gesammelt.
Wer soll erben?
Wer schon seit vielen Jahren eine gemeinnützige Organisation unterstützt, weiß vielleicht schon genau, an wen seine Zuwendung gehen soll. Wer aber noch auf der Suche nach einer Einrichtung ist, sollte sich auf jeden Fall ausreichend Zeit nehmen, um den richtigen Empfänger zu finden und sich zu informieren, wofür die Spende verwendet wird und ob das in seinem Sinn ist. Wird eine Immobilie hinterlassen, sollte zudem besprochen werden, was damit geschehen soll.
Wichtig ist auch die Frage, ob die gewünschte Einrichtung überhaupt erbfähig ist. So sind etwa einzelne religiöse Gemeinden oder Einrichtungen von Kirchen wie Altenheime, Kindergärten oder Krankenhäuser nicht immer eine eigene Rechtspersönlichkeit. Hier kann „die Kirche“ als Träger als Erbe eingesetzt werden, mit der Auflage, dass das Erbe für die Einrichtung Ihrer Wahl verwendet wird.
Welche Regeln gelten für die Erben?
Die Zuwendung ist für gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit, sie kommt diesen also in voller Höhe zugute. Dafür dürfen sie das erhaltene Vermögen aber nur zur Verwirklichung von Zielen verwenden, die in der Satzung angegeben sind. Das muss zudem zeitnah erfolgen, konkret bis zum Ende des zweiten Jahres, nachdem sie das Erbe erhalten haben. Sollten in der Zukunft konkrete Projekte geplant sein, können Rücklagen gebildet werden.
Wie viel darf man spenden?
Angehörige dürfen nicht komplett leer ausgehen. Ehepartner, Kinder, Enkel oder – je nach Familienkonstellation – Eltern erhalten auf jeden Fall den gesetzlichen Pflichtteil. Es empfiehlt sich auch, mit diesen vorab über eine größere geplante Testamentsspende zu sprechen, um böses Blut zu vermeiden. Ansonsten kann problemlos im Testament festgelegt werden, dass ein Teil oder – ohne Angehörige – der gesamte Nachlass an eine oder mehrere wohltätige Organisationen gehen soll.
Gibt es keine Ehe- oder Lebenspartner, keine Familienangehörigen und auch kein Testament, so fällt der Nachlass übrigens an das Bundesland, in dem der oder die Verstorbene zuletzt seinen oder ihren Wohnsitz hatte.
Worauf muss man beim Formulieren achten?
Generell gilt, dass ein Testament auch handschriftlich verfasst sein kann und ebenso gültig ist wie ein notarielles. Dazu muss es nur den vollständigen Vor- und Nachnamen, Anschrift, Ort und Datum des Verfassers enthalten, tatsächlich vom ersten bis zum letzten Wort eigenhändig geschrieben und mit dem vollständigen Namen unterschrieben sein. Das gilt auch, wenn ein bestehendes Testament ganz oder in Teilen widerrufen wird.
Das handschriftliche Testament hat den Vorteil, dass es jederzeit erstellt werden kann und keine Notarkosten entstehen. Es kann leicht geändert und überall aufbewahrt werden. Das notarielle Testament ist dagegen rechtssicherer formuliert und wird an offizieller Stelle aufbewahrt, sodass es im Todesfall garantiert nicht vergessen wird.
Auch ein Erbvertrag ist eine Option. Das ist, wie der Name sagt, ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Parteien, in dem es ebenfalls um den letzten Willen geht. Dieser muss notariell aufgesetzt werden und kann nicht einfach einseitig widerrufen oder geändert werden.
Egal, ob notariell oder handgeschrieben, Testament oder Vertrag: Wichtig ist, Erben, Vermächtnisse oder Auflagen genau zu benennen und zu beschreiben, um Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Es sollte möglichst genau definiert werden, welcher Tierschutzverein, welcher Neffe oder welche Kirche bedacht werden, sodass keine Interpretationsmöglichkeiten bleiben.
Erbe oder Vermächtnis?
Es kann gewählt werden, ob jemand als Erbe eingesetzt oder ob diesem ein Vermächtnis hinterlassen wird. Im ersten Fall werden nicht nur das Vermögen und die Rechte weitergegeben, sondern auch die Pflichten und Schulden, es geht also das ganze Erbe auf den oder die Empfänger über.
Wer ein Vermächtnis – Geld, Immobilien, Sachwerte – erhält, ist dagegen von jeglichen Pflichten befreit. Der Nehmer erhält einen „Vermögensvorteil“, ohne als Erbe eingesetzt zu sein. Vielmehr hat er gegenüber den Erben einen Anspruch auf sein Vermächtnis. Geht es also darum, eine gemeinnützige Organisation zu unterstützen, ist die zweite Option der einfachste Weg.
Wann ist eine Testamentsspende nicht die beste Option?
Wird eine größere Menge Geld an eine gemeinnützige Organisation vererbt, möchte diese damit oft bestimmte Projekte umsetzen. Diese Projekte können jedoch nicht immer in den nächsten Jahren realisiert werden. Mitunter stehen sie auch nicht unmittelbar mit den Satzungszwecken der Organisation in Verbindung. In solchen Fällen kann die Gründung einer Stiftung oder eines Stiftungsfonds die bessere Option sein.
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