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Wirtschaft: Alte Heizungen müssen raus

Kabinett beschließt neue Energiesparverordnung.

Berlin - Das Bundeskabinett hat schärfere Vorgaben für Hausbauer und eine Austauschpflicht für 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen beschlossen. Vor 1985 eingebaute Heizungen müssen gemäß der am Mittwoch – mit Änderungen des Bundesrates – beschlossenen neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) bis 2015 ausgetauscht werden. Bisher galt diese Pflicht nur für vor 1978 eingebaute Heizkessel.

Allerdings gibt es mehrere Ausnahmen: Nicht betroffen sollen Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad sein. Erfasst würden vorerst nur sogenannte Konstanttemperaturheizkessel, betonte das Bauministerium. Auch Hauseigentümer, die seit Februar 2002 in Häusern mit 30 Jahre alten Heizungen wohnen, sind von der neuen Austauschpflicht ihrer Anlagen ausgenommen. Voraussichtlich werden die Änderungen ab dem 1. Mai kommenden Jahres wirksam.

Umweltschützern geht die neue EnEV nicht weit genug. Sie setze weiter zu wenig Impulse, im Wärmebereich Energie einzusparen und den klimaschädlichen Kohlendioxidaustausch zu mindern. Allerdings soll gemäß der Neuregelung ab 2016 der Primärenergiebedarf bei Neubauten um durchschnittlich 25 Prozent und der Wärmebedarf durch eine bessere Gebäudedämmung um durchschnittlich 20 Prozent gesenkt werden.

Zudem soll zukünftig auf Energieausweisen die Energieeffizienzklasse vermerkt werden, um bei Verkauf und Vermietung transparent über den zu erwartenden Energieverbrauch zu informieren. Bauminister Peter Ramsauer (CSU) betonte, die Novellierung sei notwendig, um die neu gefasste EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. „Für das Heizen, Kühlen und die Warmwasserbereitung in Gebäuden verbrauchen wir in Deutschland noch immer rund 35 Prozent der Endenergie.“ dpa

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