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„Daran rütteln wir nicht“: Grünen-Fraktion hält an Atomausstieg fest – trotz Weiterbetrieb der AKWs
Laut Robert Habeck ist ein Weiterbetrieb von zwei Kernkraftwerken in 2023 zu erwarten. Die Grünen-Fraktion unterstützt den Kurs - und sieht darin keine Abkehr vom Atomausstieg.
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Die Planungen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grünen) für einen möglichen Weiterbetrieb von zwei Atomkraftwerken stellen aus Sicht der Grünen-Fraktion keine Abkehr vom Atomausstieg dar. „Wir reden hier nicht über eine Laufzeitverlängerung“, betonte die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Irene Mihalic, am Mittwoch in Berlin.
Vielmehr gehe es um mögliche Nutzung der sogenannten Einsatzreserve. „Wir kaufen keine neuen Brennstäbe“, fügte sie hinzu. Die Atomenergie bleibe eine Hochrisikotechnologie, der Atomausstieg sei beschlossene Sache - „daran rütteln wir nicht“.
Habeck hatte am Dienstagabend erläutert, dass er einen Weiterbetrieb von zwei Atomkraftwerken über das Jahresende hinaus erwartet. Stand heute gehe sein Ministerium davon aus, dass man die „Reserve“ ziehen werde und die Atomkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim im ersten Quartal 2023 weiter am Netz sein werden.
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Er habe sich mit den Betreibern der Atomkraftwerke in Bayern und Baden-Württemberg auf Eckpunkte zur Umsetzung der geplanten Einsatzreserve bis spätestens Mitte April 2023 verständigt. Hintergrund sei vor allem die angespannte Lage auf dem französischen Strommarkt.
Habeck hatte Anfang September den Plan für einen möglichen Reservebetrieb von zwei der drei noch laufenden Atomkraftwerke in Deutschland angekündigt. Vor der Energiekrise, die eine Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine ist, war geplant gewesen, die letzten drei AKWs zum Jahresende abzuschalten.
Habeck habe für seinen Kurs die Unterstützung der Fraktion, sagte Mihalic. Auf die Frage, ob die konkrete Entscheidung, die „Einsatzreserve“ zu nutzen, dann im Winter von der Regierung oder vom Parlament getroffen werde, antwortete sie, dies stehe noch nicht fest.
Der Entwurf für das Gesetz, in dem dies geregelt werde, liege noch nicht vor. Sie zeigte sich dennoch zuversichtlich, dass über einen entsprechenden Entwurf im Oktober im Bundestag abgestimmt werden kann. (dpa)
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