zum Hauptinhalt
Die Preise schwanken: Sprit kostet am selben Tag bis zu 20 Cent mehr.

© Foto: dpa/Sina Schuldt

Hohe Preise trotz Tankrabatts: Das Kartellamt will die Mineralölkonzerne stärker überwachen

Etwas mehr als eine Handvoll Unternehmen beherrschen den Markt, sagt der Kartellamtspräsident. Seine Behörde verzeichnet seit Mitte August steigende Preise.

Vor dem Auslaufen des Tankrabatts an diesem Donnerstag hat Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt den Autofahrern versprochen, den Mineralölkonzernen bei ihrer Preisgestaltung genau auf die Finger zu schauen. „Der Wettbewerb auf dem Kraftstoffmarkt ist nicht gut“, sagte der oberste Wettbewerbshüter am Dienstag bei der Vorstellung des Jahresberichts seiner Behörde.

Nur etwas mehr als eine Handvoll Unternehmen beherrschten den Markt „und zwar vom Bohrloch bis zur Tankstelle“.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Seit Mitte August, betonte Mundt, würden die Benzin- und Dieselpreise wieder steigen. Das Bundeskartellamt prüft, ob die hohen Spritpreise auf einen Marktmissbrauch der Anbieter zurückzuführen sind. Dazu erhebt die bei der Behörde angesiedelte Markttransparenzstelle nicht nur täglich die Preise und Mengen an 15.000 Tankstellen, sondern untersucht auch die Raffinerie- und Großhandelsebene.

Erste Ergebnisse dieser Prüfung sollen im Herbst vorliegen.

"Hohe Preise allein sind kein Grund einzuschreiten"

Mundt warnte jedoch zugleich vor zu hohen Erwartungen an das Amt. „Hohe Preise allein sind kein Grund einzuschreiten“, sagte der Behördenchef. Dass Tanken teurer wird, liege auch am steigenden Rohölpreis und den knappen Raffineriekapazitäten, die in der Pandemie gesenkt worden sind. Zudem fehle die Lieferung von raffiniertem Diesel aus Deutschland. Gleichzeitig steige die Nachfrage nach Sprit und Heizöl.

Die Frage, der das Kartellamt jetzt nachgeht, ist jedoch, über die Preise an den Tankstellen über das nachvollziehbare Maß steigen.

Der ADAC hatte in der vergangenen Woche kritisiert, dass der Preis für Diesel im Vergleich zur Vorwoche um 6,3 Cent auf 1,98 Euro pro Liter und Super E 10 um 2,6 Cent auf 1,73 Euro gestiegen sind. Am Dienstag konnte man in Berlin nach Recherchen des Internetportals „Clever tanken“ jedoch schon wieder deutlich billiger tanken: Super E 10 gab es schon für 1,59 Euro und Diesel für 1,88 Euro. Die Preisspanne beim Sprit ist sehr hoch.

Nach Informationen des Bundeskartellamts schwankt der Preis am Tag um bis zu 20 Cent, zudem gibt es ein enormes Nord-Süd-Gefälle: In Bayern kostet Benzin bis zu 23 Cent und Diesel sogar bis zu 25 Cent mehr als im Norden.

Oberster Wettbewerbshüter: Andreas Mundt ist Präsident des Bundeskartellamts.
Oberster Wettbewerbshüter: Andreas Mundt ist Präsident des Bundeskartellamts.

© dpa/Oliver Berg

Wirtschaftsminister Habeck will Gewinne abschöpfen

Die trotz der Steuersenkungen hohen Spritpreise haben in der Politik eine Diskussion darüber ausgelöst, ob man Krisengewinner mit einer Übergewinnsteuer belasten soll. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat darüber hinaus eine Reform des Wettbewerbsrechts angekündigt, die dem Bundeskartellamt erleichtern soll, wettbewerbswidrig erlangte Mehrgewinne abzuschöpfen.

Mundt begrüßte das am Dienstag. Bisher hat seine Behörde von diesem Instrument nämlich keinen Gebrauch gemacht, weil die Handhabung zu schwierig ist. Eine Übergewinnsteuer und die Vereinfachung der Gewinnabschöpfung durch das Kartellamt schließen sich nach Meinung Mundts nicht aus. „Das sind komplementäre Instrumente“.

Wegen der drohenden Gasknappheit mehren sich Fälle, in denen Unternehmen kooperieren wollen, berichtete Mundt. Firmen planen etwa, notfalls Produktionen auf andere auszulagern. Das Bundeskartellamt prüft solche Fälle. Wenn es um temporäre und verhältnismäßige Kooperationen geht, zeigt sich Mundt jedoch nachsichtig: „In einer Notlage kann man nicht an der Seitenlinie stehen“, sagte er.

Gegen die großen Internetkonzerne geht das Kartellamt dagegen „sehr beherzt“ vor. Alphabet (Google), Meta (Facebook) und Amazon hat die Behörde bereits als Unternehmen von marktüberragender Bedeutung eingestuft, was den Wettbewerbshütern ein Eingreifen erleichtert.

Ein entsprechendes Verfahren gegen Apple läuft noch. Ob das Bundeskartellamt auch Microsoft als Unternehmen von marktübergreifender Bedeutung einstufen will, ist noch offen.

Während die Feststellung bei Alphabet und Meta rechtskräftig ist, wehrt sich Amazon vor dem Bundesgerichtshof. „Wir stimmen der Auslegung dieser komplexen neuen Gesetzgebung durch das Bundeskartellamt nicht zu und haben Beschwerde eingelegt", sagte ein Amazon-Sprecher. "Der Einzelhandelsmarkt, in dem Amazon tätig ist, ist sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv, online wie offline.“

Neben der grundsätzlichen Einordnung hat das Bundeskartellamt zudem zahlreiche Einzelverfahren gegen Meta, Google, Apple und Amazon eröffnet. Derteit untersucht die Behörde außerdem, ob Google den Markt für Online-Werbung dominiert.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false