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Wirtschaft: Die Urlaubscheckliste

In 17 Tagen beginnen die Sommerferien: Was Sie jetzt noch erledigen müssen, bevor Sie sich auf die Reise machen können

Nur noch 17 Mal schlafen, dann ist es endlich wieder so weit: In Berlin beginnen die Sommerferien. Dann machen sich wieder Hunderttausende Berliner Eltern mit ihren schulpflichtigen Kindern auf den Weg nach Korfu, Kopenhagen oder Kühlungsborn. Sie auch? Dann sollten Sie jetzt einen kurzen Moment innehalten und nachdenken: Haben Sie wirklich schon alles erledigt? Die nötigen Versicherungen abgeschlossen, die Reisekasse gefüllt und mit den Nachbarn das Briefkastenleeren und Blumengießen geregelt? Falls nicht, sollten Sie sich sputen.

SCHLÜSSEL

Wichtig vor allem, wenn sie für mehrere Wochen verreisen: Deponieren Sie Ihren Schlüssel bei einem Nachbarn, Verwandten oder Bekannten. Und informieren Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung darüber, wo der Schlüssel hinterlegt ist. Einer kleiner, formloser Brief reicht. Das ist wichtig, damit Sie Ihrer vertraglichen Obhutspflicht genügen und der Vermieter im Notfall (Feuer, Wasser) weiß, wie er in die Wohnung kommt. Denn ohne Ihr Einverständnis darf Ihr Vermieter keinen Zweitschlüssel für die Wohnung behalten und diese auch nicht einfach betreten. Lediglich wenn Gefahr im Verzug ist (Wasserrohrbruch, Gas), darf er sich Zutritt verschaffen.

UNTERMIETER

Für die Dauer Ihres Urlaubs dürfen Sie aber auch einen Verwandten oder Bekannten in Ihrer Wohnung einquartieren, der Ihre vier Wände für Sie hütet. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Mannheim entfällt in diesem Fall ausnahmsweise die Genehmigung des Vermieters, die sonst bei einer Überlassung der gesamten Wohnung nötig ist. Allerdings nur, solange Sie Ihre Wohnung kostenlos zur Verfügung stellen. Bieten Sie Ihre Wohnung während der Urlaubszeit über eine Mitwohnzentrale an und wollen Sie Miete, brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters.

NACHBARSCHAFTSHILFE

Gießt Ihr Nachbar Ihre Blumen und zerdeppert er dabei aus Versehen Ihre Lieblingsvase, müssen Sie das in Kauf nehmen. Für Missgeschicke, die im Rahmen uneigennütziger Nachbardienste geschehen, haftet der Helfer nicht. Möglicherweise deckt aber die Privat-Haftpflichtversicherung Ihres Nachbarn Schäden aus Freundschaftsdiensten ab.

KÜNDIGUNG

Arbeitnehmer können eine böse Überraschung erleben, wenn sie aus dem Urlaub zurückkommen und von der Kündigung überrascht werden. Entgegen der landläufigen Meinung darf Ihnen Ihr Chef im Urlaub kündigen, und zwar selbst dann, wenn er weiß, dass Sie verreist sind. Das Problem: Wenn man nicht innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhebt, wird die Kündigung wirksam. In Ausnahmefällen kann die Klage jedoch auch noch nachträglich zugelassen werden – etwa dann, wenn der gekündigte Mitarbeiter im Urlaub war. Allerdings müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Klage einreichen, nachdem Sie aus dem Urlaub zurückgekehrt sind und das Kündigungsschreiben vorgefunden haben.

VERSICHERUNGEN

Die Reisezeit beschert den Versicherern gute Geschäfte. Reisegepäck-, Reiserücktrittskosten- und Reisekrankenversicherungen stehen hoch im Kurs. Doch nicht alle Policen sind wirklich nötig. Während eine Reisekrankenversicherung wenig kostet und viel bringt, raten Verbraucherschützer von einer Reisegepäckversicherung eher ab. Denn bevor die Versicherung wirklich zahlt, wird ganz genau geprüft, ob den Reisenden nicht vielleicht doch eine Mitschuld trifft. Hat man nicht gut genug auf seine Sachen aufgepasst, haftet die Versicherung nicht. Hinzu kommt: Schäden durch Einbruch und Raub am Urlaubsort zahlt auch die heimische Hausratversicherung.

Wer im Urlaub einen Mietwagen nimmt, sollte vorher in Deutschland eine so genannte „Mallorca-Police“ abschließen. Denn die Deckungssummen im Ausland sind in aller Regel deutlich niedriger als bei uns. Das heißt: Kommt es zu einem Unfall und liegt der Schaden über dem, was die ausländische Versicherung zahlt, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche begleichen – es sei denn, Sie haben eben jene spezielle „Mallorca-Police“ oder der Auslandsschutz ist in Ihrer Haftpflichtversicherung mitenthalten. Fragen Sie vorsichtshalber bei Ihrem Versicherer nach.

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung übernimmt die Stornokosten, falls Sie Ihren Urlaub aus wichtigem Grund nicht antreten können. Zu den Rücktrittsgründen gehören: schwerer Unfall, plötzliche schwere Krankheit, Tod eines Angehörigen oder Mitreisenden, Schwangerschaft, Impfuntauglichkeit und häusliche Katastrophen (Brand, Einbruch). Aber auch wenn Sie arbeitslos waren und nun einen neuen Job bekommen, der mit dem Urlaub kollidieren würde, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten. Bei der Wahl zwischen Policen mit und ohne Selbstbehalt rät die Stiftung Warentest zu Verträgen ohne Eigenbeteiligung.

Weitere Hinweise finden Sie im Mai-Heft von Finanztest und im Internet unter www.gdv.de. Tipps zur Beförderung Ihres Reisegepäcks können Sie unter www.posttip.de nachlesen.

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