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Ein intelligenter Stromzähler.

© dpa/Maja Hitij

Digitalisierung der Energiewende: Bundesrat beschließt neue Vorgaben für intelligente Stromzähler

Privatleute sollen für die Geräte künftig nicht mehr als 20 Euro pro Jahr zahlen müssen. Damit können Verbraucher ihre Stromnutzung stärker am Preis ausrichten.

Für intelligente Stromzähler gibt es bald neue Vorgaben. Der Bundesrat beschloss am Freitag den Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Es sieht unter anderem vor, dass Privatleute und Nutzer mit relativ geringem Verbrauch für einen intelligenten Stromzähler künftig nicht mehr als 20 Euro pro Jahr zahlen müssen. Für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen sollen es 50 Euro pro Jahr sein.

Die sogenannten Smart Meter sind vernetzte Messgeräte für Wärme oder Strom, die Verbrauchsdaten automatisch an die Anbieter übertragen und auch für die Nutzer sichtbar machen. Damit und in Kombination mit variablen Stromtarifen, bei denen der Preis mit dem Angebot an Strom aus Wind und Sonne schwankt, sollen Verbraucher ihre Stromnutzung stärker am Preis ausrichten können.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme von Anfang Mai ausgeführt: „Verbraucherschützer kritisieren seit längerem, dass die hohen Kosten für intelligente Messsysteme die damit verbundenen Einsparpotenziale häufig übersteigen und der Einbau für Haushaltskunden dadurch unattraktiv wird.“ Eine Senkung der Kosten für Haushaltskunden sei daher dringend erforderlich.

Im Gesetz heißt es, die Fristen für den sogenannten Rollout intelligenter Stromzähler orientierten sich vorrangig am Zieljahr 2030, um grundsätzlich bis zu diesem Datum die erforderliche digitale Infrastruktur für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem bereitzustellen.

Um die schnellere Verbreitung der neuen Zähler zu ermöglichen, fällt eine Regel weg, wonach bisher für jede Entwicklungsstufe die Zertifizierung von drei voneinander unabhängigen Herstellern erforderlich war. Außerdem wird für den Einbau künftig keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik notwendig sein. (dpa)

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