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Automatische Containertransporter sind auf dem Gelände des Containerterminal Altenwerder in Hamburg unterwegs. Die FPD ruckelt derzeit am eigentlich beschlossenen EU-Lieferkettengesetz.

© dpa/Christian Charisius

Eigentlich beschlossene Sache: Scheitert das EU-Lieferkettengesetz an einer FDP-Blockade?

Das EU-Lieferkettengesetz soll Umwelt- und Sozialstandards sichern. Seine Verabschiedung galt als Formalie. Nun droht es am Widerstand der FDP zu scheitern – die Koalitionspartner bangen.

Nach dem Beschluss des FDP-Präsidiums gegen das EU-Lieferkettengesetz herrscht innerhalb der Ampel-Regierung Uneinigkeit. Das SPD-geführte Arbeitsministerium sowie das Grünen-geführte Wirtschaftsministerium teilten am Montag auf Anfrage mit, dass die Gespräche zur Positionierung der Bundesregierung bei der anstehenden Abstimmung auf EU-Ebene noch laufen.

Sollte sich das FDP-geführte Justizministerium entsprechend des Parteibeschlusses gegen das geplante Gesetz aussprechen, müsste sich Deutschland bei der EU-Abstimmung enthalten.

EU-Lieferkettengesetz hängt an Deutschlands Votum

Die 27 EU-Staaten und das Europaparlament hatten sich Mitte Dezember auf das EU-Lieferkettengesetz geeinigt. Beide Seiten müssen diese Vereinbarung noch billigen. Im Regelfall gilt dies als Formalie. Die Bundesregierung hatte die Einigung bislang mitgetragen. Fehlt nun wegen des Widerstandes der FDP bei der EU-Abstimmung, die Anfang Februar angesetzt werden sollte, die Stimme Deutschlands, könnte das Gesetz noch scheitern.

FDP kritisiert bürokratische Hürden

Das Präsidium der FDP hatte vergangene Woche beschlossen, die Einigung abzulehnen. Das Lieferkettengesetz würde „unverhältnismäßige bürokratische Hürden und Rechtsunsicherheit schaffen“, erklärte die Partei. Unternehmen und Verbände vieler Branchen kritisieren die geplanten Vorgaben seit Monaten scharf, eine Verbändegruppe etwa aus der Textil- und Chemieindustrie forderte am Montag erneut, das Gesetz zu stoppen.

In Deutschland gilt bereits seit Anfang 2023 ein Lieferkettengesetz, das Unternehmen verpflichtet, auf die Einhaltung internationaler Standards zu Menschenrechten und Umwelt entlang der eigenen Lieferkette zu achten. Konkret geht es darin etwa um Kinderarbeit und Ausbeutung. Das Gesetz galt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3000 in Deutschland Beschäftigten, ab Januar kamen kleinere Firmen mit mehr als 1000 Beschäftigten hinzu. Die EU-Vorgaben würden über das deutsche Recht hinausgehen. (AFP)

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