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Wirtschaft: Erben fürchten höhere Steuern

Bundesverfassungsgericht entscheidet über Erbschaftsteuer/Experten fordern grundlegende Modernisierung

Berlin (hej). Steuerexperten haben am Donnerstag eine grundlegende Reform des Erbschaftsteuerrechts gefordert. Der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, setzte sich für eine Vereinfachung der Erbschaftsteuer ein. So sollten künftig Immobilien und Betriebsvermögen bei der Berechnung der Steuer mit ihrem realistischen Wert angesetzt werden. Im Gegenzug sollten die Freibeträge für die Erben deutlich heraufgesetzt werden, sagte Ondracek. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) macht sich für eine ungeschönte, zeitnahe Bewertung aller Erbschaftsobjekte stark. Als Ausgleich will der DIHK die Steuersätze senken.

Die Steuerdiskussion ist durch den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) entbrannt, das geltende Steuerrecht dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen (Az: II R 61/99). Nach Meinung des BFH ist die Erbschaftsbesteuerung ungerecht, weil sie den Wert von Immobilien, Landwirtschafts- und Betriebsvermögen künstlich klein rechnet. Grundstücke werden nur zu 50 Prozent ihres Verkehrswerts, nicht börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften mit 35 Prozent und land- sowie forstwirtschaftliches Vermögen mit rund zehn Prozent des Marktwertes angesetzt. Während Erben von Aktien oder Bargeld den aktuellen, vollen Wert des Vermögens versteuern müssen, werden die Erben von Immobilien und Unternehmen steuerlich privilegiert.

Rechtliche Bedenken haben die Finanzrichter auch gegen die pauschalen Vergünstigungen, die bei der Schenkung und Vererbung von Betrieben gelten. Personengesellschaften werden mit dem so genannten Steuerbilanzwert angesetzt, der sich aus der letzten Bilanz ergibt. Davon abgezogen wird ein Freibetrag (siehe Lexikon) in Höhe von 256 000 Euro. Von dem Wert, der dann übrig bleibt, zieht das Finanzamt zugunsten des Erben des Unternehmens noch einmal pauschal 40 Prozent ab.

Über den Vorlagebeschluss des BFH wird das Bundesverfassungsgericht wohl erst im kommenden Jahr entscheiden. Nach einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums gehen alle neuen Erbschaftsteuerbescheide als vorläufige Bescheide heraus. Das heißt: Wer jetzt erbt, muss zwar Steuern zahlen, bekommt aber möglicherweise später eine Erstattung oder muss nachzahlen, falls das Verfassungsgericht die geltenden Steuerregeln aufhebt. Das hält man im Ministerium jedoch für unwahrscheinlich. Das aktuelle Erbschaftsteuerrecht sei verfassungsgemäß und bewege sich innerhalb des Spielraums, den Karlsruhe in seinem Grundsatzurteil aus dem Jahr 1995 vorgegeben habe, betonte eine Sprecherin.

Das sieht man auch beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) so. Wenn überhaupt, müsse der Betriebsübergang steuerlich eher erleichtert als verschärft werden, fordert Steuerexperte Dietmar Gegusch. Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Gerda Hasselfeldt, will bei Betriebsübergängen den neuen Eigentümern die Steuer zehn Jahre lang zinslos stunden.

Nach Meinung des DIHK und der Steuergewerkschaft sollte die Politik dagegen die Chance nutzen, das Erbschaftsteuerrecht zu modernisieren. Ondracek forderte eine Gleichbehandlung aller Vermögenswerte. Dafür solle der Ehegatten-Freibetrag von derzeit 307 000 auf 757 000 Euro aufgestockt werden. Der Steuerexperte des DIHK, Alfons Kühn, macht sich ebenfalls für eine realistische Bewertung der verschiedenen Erbschaftsgegenstände stark. Im Gegenzug will der DIHK die Steuersätze für familiennahe Erben pauschal auf zehn Prozent, für familienfremde Erben auf 20 Prozent senken. Zudem sollten nicht mehr die einzelnen Erben Freibeträge geltend machen. Vielmehr solle es künftig einen Freibetrag für den gesamten Nachlass von 400 000 oder 450 000 Euro geben. „Das Vermögen, das innerhalb einer Familie üblicherweise vererbt wird, muss steuerfrei bleiben“, forderte Kühn.

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