zum Hauptinhalt

VDSL-Monopol: EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Deutschland

Wegen des Monopols der Deutschen Telekom beim Hochgeschwindigkeits-Internet hat die EU-Kommission ein Eilverfahren gegen Deutschland eröffnet. Die Kommission sieht darin eine Benachteiligung der Kunden.

Brüssel - Das am Wochenende in Kraft getretene Telekom-Gesetz verstoße gegen EU-Recht, erklärte die EU-Kommission. Mit dem Gesetz befreit die Bundesregierung die Telekom vorerst vom Wettbewerb auf dem Markt für schnelle Breitband-Anschlüsse (VDSL). Es ist das erste Vertragsverletzungsverfahren unter deutschem EU-Vorsitz. Brüssel hatte seine harte Linie bereits im Dezember angekündigt.

Nach Einschätzung der EU-Kommission behindert das Gesetz den Wettbewerb und macht schnelle VDSL-Anschlüsse teurer für die Kunden. Bestätigt fühlt sich die Behörde durch die Breitband-Nutzerzahlen: In Deutschland gibt es demnach nur rund halb so viele schnelle Internet-Anschlüsse wie zum Beispiel in den Niederlanden oder in Dänemark. Die Bundesregierung will die Telekom dagegen wegen der hohen Anfangsinvestitionen bei VDSL entlasten.

EU-Medienkommissarin Viviane Reding will den Fall so schnell wie möglich vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Deutschland hat deshalb nur eine verkürzte Frist von 15 Tagen zur Beantwortung des Brüsseler Mahnschreibens. Nach Angaben der EU-Kommission hat die Telekom bereits jetzt ein weitreichenden Monopol beim Internet. Danach kontrolliert das Bonner Unternehmen rund drei Viertel der insgesamt fast 13 Millionen Internet-Zugänge in Deutschland. (tso/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false