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Das Wachstum von Facebook ist zuletzt stark zurückgegangen.

© picture alliance / dpa

Keine Freunde in Karlsruhe: Facebook verliert vor Bundesgerichtshof

Facebook darf Nicht-Mitglieder nicht zur Registrierung auffordern, entschied der Bundesgerichtshof. Bereits jetzt hat das Netzwerk ein Wachstumsproblem.

Mit 1,5 Milliarden aktiven Nutzern ist Facebook das weltweit führende soziale Netzwerk, in Deutschland. Über 28 Millionen Menschen nutzen die von Mark Zuckerberg geschaffene Plattform, doch das börsennotierte Unternehmen hat ein Wachstumsproblem. Stiegen die Nutzerzahlen noch 2011 um 13,4 Prozent, so ging der Zuwachs in den Folgejahren kontinuierlich auf zuletzt 3,6 Prozent 2014 zurück. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfte es dem werbefinanzierten Netzwerk in Deutschland in Zukunft noch schwerer fallen, neue Nutzer zu werben. Der BGH entschied am Donnerstag, dass es sich um unzulässige belästigende Werbung handelt, wenn Netzwerke wie Facebook Nicht-Mitglieder mit Einladungsmails zur Registrierung auffordern, ohne dass diese dem ausdrücklich zugestimmt haben. Dabei spiele es keine Rolle, ob als Absender das Netzwerk oder der Bekannte auftauche, urteilten die Karlsruher Richter (Az. I ZR 65/14).

"Freunde finden"

Anlass für den seit 2010 andauernden Rechtsstreit war die „Freunde finden“-Funktion von Facebook. Den Nutzern des Netzwerkes wurde unter der Frage „Sind Deine Freunde schon bei Facebook?“ angeboten, ihre E-Mail-Kontakte durchsuchen zu lassen. Stimmte der Nutzer zu, wurden Einladungs-Mails an das komplette Adressbuch geschickt, also auch an nicht bei Facebook registrierte Bekannte. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sieht darin eine vom Gesetz verbotene und belästigende Werbung bei jenen Adressaten, die keine Facebook-Nutzer sind, weil sie zuvor nicht in einen Kontakt eingewilligt hatten. 2014 hatte bereits das Kammergericht Berlin die Freundefinder-Funktion untersagt. Der BGH schloss sich nun dieser Auffassung an.

Die Rechtsvertreter von Facebook hatten sich in der BGH-Verhandlung mit dem Argument gewehrt, dass die Einladungs-Mails von den Nutzern selbst veranlasst wurden, um ein eigenes soziales Netzwerk aufzubauen. Facebook habe dazu nur „technische Hilfe“ geleistet und betreibe keine Werbung mit den Einladungsmails.

Schranken für Facebook

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs werden Facebook zum zweiten Mal in kurzer Zeit in Deutschland deutlich sichtbare Schranken aufgezeigt. Ende vergangenen Jahres hatte Bundesjustizminister Heiko Maas Facebook Zugeständnisse im Umgang mit Hassbotschaften abgerungen, nachdem das Netzwerk zuvor nur sehr zögerlich gegen Hate Speech vorgegangen war. Facebook sagte zu, eindeutig gegen geltendes Recht verstoßende Postings und Kommentare innerhalb von 24 Stunden zu entfernen, nachdem die Plattform davon Kenntnis erhalten hat.

Dass Facebook den „Freundefinder“ inzwischen überarbeitet hat, war für die BGH-Entscheidung nicht von Bedeutung. In der geänderten Funktion, die über den Link „Lade Deine Freunde ein“ zu erreichen ist, müssen die Facebook- Mitglieder die Mail-Adressen nun einzeln eintragen.

Gegen Facebook laufen noch zwei weitere Klagen der Verbraucherzentralen. Dabei geht es um die Gestaltung des App-Zentrums und den Werbeslogan „Facebook ist und bleibt kostenlos“. Die Nutzer zahlten mit ihren Daten, wird dagegen argumentiert. mit dpa

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