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Bier in einem Biergarten.

© dpa/Jens Kalaene

Änderung des Biersteuergesetzes geplant: Finanzminister Lindner will Hobbybrauer entlasten

Statt 200 Liter sollen Heimbrauer künftig 500 Liter steuerfrei herstellen dürfen – zum eigenen Verbrauch. Das geht aus einem Bericht über einen Entwurf aus dem Finanzministerium hervor.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will Hobbybrauer bei der in Deutschland auch für den Hausgebrauch fälligen Biersteuer entlasten.

Mit einer Änderung des Biersteuergesetzes sollen Haus- und Hobbybrauer künftig 500 Liter statt bislang 200 Liter ausschließlich zum eigenen Verbrauch steuerfrei herstellen dürfen.

Das geht aus einem Referentenentwurf zur Änderung des Jahressteuergesetzes 2024 hervor, wie die „Augsburger Allgemeine“ am Montag berichtete. Zudem soll demnach die Anmeldungspflicht des privaten Bierbrauens beim zuständigen Hauptzollamt entfallen.

Haus- und Hobbybrauer müssen bislang die voraussichtliche jährliche Produktionsmenge beim Hauptzollamt angeben. Laut der geplanten neuen Verordnung müssten sie künftig bei einer Produktion über fünf Hektolitern eine Steueranmeldung per amtlichem Vordruck abgeben, wie die „Augsburger Allgemeine“ berichtete.

Ab fünf Hektolitern gelte die Biersteuerpflicht wie bisher; sie beträgt in der Regel je nach Stammwürze zwischen 8 und 15 Euro pro Hektoliter.

Hobbybrauer bringen Fiskus nur geringe Einnahmen

Früheren Angaben des Deutschen Brauer-Bundes zufolge liegt Bierbrauen im Trend. Ende 2022 seien bundesweit rund 10.000 Haus- und Hobbybrauer bei den Zollbehörden gemeldet gewesen, hatte der Verband im vergangenen Jahr mitgeteilt. Damit habe sich die Zahl binnen acht Jahren mehr als verdreifacht. 

Große Steuereinbußen für den Bundeshaushalt sind durch das steuerfreie Bier nicht zu erwarten: Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage aus der Unionsfraktion nahm der Staat im ersten Halbjahr 2022 rund 7000 Euro Biersteuer von privaten Haus- und Hobbybrauern ein. Im Gesamtjahr 2021 waren es demnach rund 11.000 Euro.

Die Biersteuer ist eine der ältesten Abgaben auf Verbrauchsgüter. Sie wurde schon in den mittelalterlichen deutschen Städten unter verschiedenen Bezeichnungen wie Bierungeld, Bierpfennig oder Malzaufschlag erhoben. Heute wird die Biersteuer von der Zollverwaltung erhoben, das Steueraufkommen steht den Ländern zu. (AFP, dpa)

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