
Die Allianz hatte sich bei bestimmten Riester-Verträgen vorbehalten, die Renten wegen schlechter wirtschaftlicher Bedingungen zu kürzen. Diese einseitige Klausel hat der BGH nun gekippt.

Die Allianz hatte sich bei bestimmten Riester-Verträgen vorbehalten, die Renten wegen schlechter wirtschaftlicher Bedingungen zu kürzen. Diese einseitige Klausel hat der BGH nun gekippt.
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