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Mit allen Mitteln wollen Bahn-Chef Rüdiger Grube (links) und sein Personalvorstand Ulrich Weber die Lokführer stoppen.

© Reuters

Update

Die Bahn zieht alle Register: Gericht soll GDL stoppen

Bislang war der Bahn eine Klage gegen den Streik zu heikel - nun versucht sie es doch. Allerdings nicht ganz freiwillig.

Die Deutsche Bahn will die Streiks der Lokführer gerichtlich stoppen lassen. „Nach intensiven Beratungen“ habe sich der Vorstand entschlossen, beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung zu beantragen. „Wir wollen nichts unversucht lassen und haben uns schweren Herzens entschieden, jetzt auch mit juristischen Mitteln gegen diesen Streik vorzugehen“, erklärte Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber am Donnerstag in Berlin. Dabei sei sich der Konzern bewusst, dass die Richter in der Vergangenheit meist gegen die Arbeitgeber entschieden hätten. „Dieses Risiko nehmen wir aber in Kauf und haben dem Gericht umfangreich dargelegt, welch zahlreiche substantielle Angebote wir der GDL in der Vergangenheit unterbreitet haben“, fügte Weber hinzu.

Das Frankfurter Arbeitsgericht will noch am Donnerstag entscheiden. Über den Antrag des Unternehmens solle um 16.30 Uhr mündlich verhandelt werden, teilte das Gericht mit.

In den vergangenen Tagen hatte die Bahn den Gang zum Gericht noch gescheut. Am Mittwoch hatte jedoch Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) den Vorstand gedrängt, juristisch gegen die GDL vorzugehen. „Eine Klage wegen Unverhältnismäßigkeit des Streiks ist im Interesse der Bahnkunden, der Beschäftigten und der Aufrechterhaltung der Güterversorgung in Deutschland geboten.“ Während des Streiks 2007/2008 hatte die Bahn schon einmal versucht, den Arbeitskampf stoppen zu lassen, aber eine deutliche Niederlage einstecken müssen.

In dem neuen Antrag verweist die Bahn unter anderem auf die Feierlichkeiten anlässlich des Mauerfall-Gedenktages. Zudem treffe der Streik zahlreiche Urlauber, die zum Ende der Herbstferien in Niedersachsen und Bremen nach Hause fahren wollen. Die GDL habe das Angebot zu einer Schlichtung „offenbar ohne ernsthafte Prüfung abgelehnt“.

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