zum Hauptinhalt

Bei Zeitmietverträgen gelten besondere Regelungen / Mietrechtsreform sieht Änderungen vorVON ANDREAS LOHSE Üblicherweise werden Mietverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen: Wer eine neue Wohnung hat, will gemeinhin nicht beim Einzug schon wieder an den Auszug denken.Mitunter vereinbaren Mieter und Vermieter - meist auf Wunsch des Letztgenannten - dennoch eine befristete Wohndauer.

Von Andreas Lohse