"Die Gasthermen sind auf Kosten des Mieters wenigstens einmal im Jahr von einem Fachmann zu warten" - so lapidar steht es in unzähligen Mietverträgen. Und wer tatsächlich eine Fachfirma beauftragt - selbst ein versierter Heimwerker läßt von solch sensiblen Geräten wohlweislich die Finger -, bekommt für die 20 bis 30 Minuten Arbeitszeit eine gepfefferte Rechnung.
Alle Artikel in „Immobilien“ vom 16.07.1999
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