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"Die Gasthermen sind auf Kosten des Mieters wenigstens einmal im Jahr von einem Fachmann zu warten" - so lapidar steht es in unzähligen Mietverträgen. Und wer tatsächlich eine Fachfirma beauftragt - selbst ein versierter Heimwerker läßt von solch sensiblen Geräten wohlweislich die Finger -, bekommt für die 20 bis 30 Minuten Arbeitszeit eine gepfefferte Rechnung.

Von Andreas Lohse
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