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Versicherungsnehmer sind bei Bränden zur Schadenverhütung und -minderung verpflichtet, ohne sich dabei allerdings selbst in Gefahr zu bringen. Das heißt: Soll der Weihnachtsabend mit echten Kerzen am Baum gefeiert werden, sollte sicherheitshalber Feuerlöscher, ein Eimer Wasser oder Sand griffbereit neben dem Tannenbaum stehen – und im Ernstfall auch eingesetzt werden.

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