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Es gibt den verbrauchs- und den bedarfsbasierten Energieausweis. Der verbrauchsbasierte Energieausweis kann schnell und günstig gemeinsam mit der jährlichen Heizkostenabrechnung erstellt werden, weil er aus bekannten Verbrauchsdaten errechnet wird.

Hartz-IV-Bezieher, die ihr selbst bewohntes Haus abbezahlen, können vom Jobcenter nicht die Übernahme der Tilgungsleistungen beanspruchen. Das Arbeitslosengeld II diene der Existenzsicherung und nicht dem Aufbau von Vermögen, indem damit ein Haus finanziert wird, urteilte der 4.

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