
Die Umnutzung ehemaliger Kirchen in Gebetsräume für Muslime ist nicht erwünscht.

Die Umnutzung ehemaliger Kirchen in Gebetsräume für Muslime ist nicht erwünscht.
Doch gegen den Verkauf der TLG formiert sich auf der Straße und im Parlament Protest.
In welchen Fällen dürfen das Sondereigentum betreffende Unterlagen von allen eingesehen werden?
Mit dem Juli endet die Bieterfrist für eines der schönsten Objekte des Berliner Liegenschaftsfonds.
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