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Fiktive Berechnungen von Nebenkosten sind zulässigVermieter können bei der Erhebung von Nebenkosten für Hausmeisterdienste und Gartenpflege auf fiktive Berechnungen eines Dienstleistungsunternehmens zurückgreifen. Dieses Verfahren erleichtere die Abrechnung für den Vermieter und sei nicht zu beanstanden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in dieser Woche in Karlsruhe (Az VIII ZR 41/12).

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