
Seit dem 1. Januar 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht mit geänderten Abschlagsregelungen. Eine Einordnung.
Seit dem 1. Januar 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht mit geänderten Abschlagsregelungen. Eine Einordnung.
HGHI-Geschäftsführer Harald Huth sieht große Perspektiven für den Standort im einstigen Arbeiterbezirk.
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