
Sozialwohnungen fallen meistens nach dreißig Jahren aus der Bindung. Der Gesetzgeber müsste dringend gegensteuern, damit Wohnen bezahlbar bleibt.
Sozialwohnungen fallen meistens nach dreißig Jahren aus der Bindung. Der Gesetzgeber müsste dringend gegensteuern, damit Wohnen bezahlbar bleibt.
öffnet in neuem Tab oder Fenster