
Bestimmte Betriebskosten dürfen Vermieter auf Mieter umlegen. Auch die Gartenpflege zählt dazu. Aber was ist, wenn ein Baum gefällt wird?
Bestimmte Betriebskosten dürfen Vermieter auf Mieter umlegen. Auch die Gartenpflege zählt dazu. Aber was ist, wenn ein Baum gefällt wird?
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