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Das Gesetz bestimmt nicht, in welcher Form die Kaution zu erbringen ist, das ist vertraglich zu vereinbaren. Verbreitet sind Barkautionen, verpfändete Sparbücher oder Bürgschaften Dritter. 

Wer eine Wohnung mietet, muss eine Kaution als Sicherheit hinterlegen. Aber wie viel darf ein Vermieter maximal verlangen? Und darf von einem Mieter zusätzlich eine Bürgschaft verlangt werden?

Eine Kolumne von Kathrin-Isabel Stelter
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