
Nutzt ein Mieter eine Wohnung auch gewerblich, zum Beispiel für einen Büroservice, muss das der Vermieter nicht unbedingt hinnehmen. In welchen Fällen eine gemischte Nutzung der Mietwohnung zulässig ist.
Nutzt ein Mieter eine Wohnung auch gewerblich, zum Beispiel für einen Büroservice, muss das der Vermieter nicht unbedingt hinnehmen. In welchen Fällen eine gemischte Nutzung der Mietwohnung zulässig ist.
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