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Zieht ein neuer Mitbewohner in die Wohnung ein, kann der Vermieter verlangen, dass dieser ihm namentlich angezeigt wird.

Ein Mann zieht zu seiner Partnerin, eine Studentin vermietet ihr WG-Zimmer weiter, ein Freund darf für eine Weile auf der Couch schlafen. Wann eine Mitbenutzung erlaubt ist – und wann nicht.

Eine Kolumne von Kathrin-Isabel Stelter
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