
Etwa ein Drittel der Mieterhöhungen sind nicht zulässig. Fachleute erklären, wo sich für Betroffene ein Widerspruch lohnt.
Etwa ein Drittel der Mieterhöhungen sind nicht zulässig. Fachleute erklären, wo sich für Betroffene ein Widerspruch lohnt.
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