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Auf einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts liegen ein Kalenderblatt und ein Kugelschreiber.

© IMAGO/Steinach/Uncredited

Update

Grundsteuererklärung: Abgabefrist läuft heute ab – bei Verspätung drohen diese Strafen

Ende Januar fehlen immer noch fast ein Drittel der Grundsteuererklärungen. Die Frist läuft am 31. aus. Die Finanzämter haben mehrere Möglichkeiten, Strafen zu verhängen.

„In diesen Zeiten haben wir alle anderes und Wichtiges zu tun, andere und größere Sorgen“. Mit diesen Worten regte Bundesfinanzminister Christian Lindner im Oktober bei den Finanzministern der Bundesländer an, die ursprünglich für Ende Oktober 2022 vorgesehene Abgabefrist der Grundsteuererklärung zu verlängern.

Tatsächlich wurde die Frist dann auf Ende Januar 2023 verschoben. Doch viele der Eigentümer von Grundstücken und Häusern hatten offenbar auch weiterhin anderes zu tun.

Bis zum 30. Januar 2023 gingen in Deutschland nur 68,9 Prozent der nötigen Grundsteuererklärungen ein. Es erscheint ausgeschlossen, dass bis zum 31. Januar 2023 alle Erklärungen bei den Finanzämtern eingetroffen sein werden.

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Das Großprojekt, den völlig veralteten Datenbestand zu den deutschen Immobilien zu aktualisieren, verzögert sich weiter, da der nötige bürokratische Aufwand von vielen offenbar als sehr lästig empfunden wird.

Doch eine neue Fristverlängerung wurde nur für Bayern in letzter Minute beschlossen. Überall anders gilt: Individuelle Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie vom zuständigen Finanzamt erlaubt werden. Dazu ist eine schriftliche Begründung nötig, die vielleicht akzeptiert wird, vielleicht aber auch nicht.

Achtung: Wer seine Steuererklärung normalerweise per Steuerberater macht und für die Grundsteuer jetzt selbst tätig werden will, muss unter Umständen warten, bis losgelegt werden kann. Denn nicht immer ist ein Account für das Online-Portal Elster vorhanden, wo die Grundsteuererklärung abgegeben werden soll. Die Einrichtung von Elster aber kann dauern, da ein per Post verschickter Registrierungscode nötig ist.

Fest steht: Wer keine Ausnahmegenehmigung hat und die Frist am 31. Januar verpasst, muss perspektivisch mit Verspätungszuschlägen rechnen. Immerhin: Zuerst ist eine milde Reaktion der Finanzämter zu erwarten.


Schritt 1: Erst mal kommt ein Erinnerungsschreiben

Wer die Frist nicht eingehalten hat, wird wahrscheinlich nicht sofort zur Kasse gebeten. Wie die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen dem Tagesspiegel mitteilte, wird zuvor ein Erinnerungsschreiben verschickt, das im Laufe des ersten Quartals – also bis Ende März – bei den Betroffenen eintreffen soll. Die meisten Bundesländer wollen zunächst ein solches Erinnerungsschreiben verschicken, erfuhr das Magazin „Finanztipp“ durch eine Abfrage in allen Bundesländern.

Faktisch können sich Betroffene also länger als bis zum 31. Januar Zeit lassen mit der Grundsteuererklärung, ohne unmittelbar Sanktionen befürchten zu müssen. Gleichwohl sollte man die vom Finanzamt dann mitgeteilte neue Frist ernst nehmen. Die Behörden haben Mittel an der Hand, säumige Steuerpflichtige per finanziellem Druck zu ermuntern, die Grundsteuererklärung endlich einzureichen.


Schritt 2: Der Verspätungszuschlag

Denn: Für jeden angefangenen Monat der Verspätung und für jede Immobilie können 0,25 Prozent der festgesetzten Grundsteuer fällig werden. Das nennt sich Verspätungszuschlag. Mindestens sind es 25 Euro, maximal sind es – bei sehr teuren Besitztümern – 25.000 Euro.

Das Finanzamt kann die Steuer schätzen

Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen kann von einer Schätzung des Finanzamtes begleitet werden. Das Finanzamt schätzt in diesem Fall anstelle des Bürgers, wie hoch die Steuer ausfällt. Kann man sich also durch simples Abwarten und das Zahlen von Verspätungszuschlägen um die Abgabe der unbeliebten Grundsteuererklärung drücken?

Der Münchener Steuerberater Sebastian Friedrich lässt diesen für manche womöglich verheißungsvollen Traum auf seiner Webseite platzen: Eine Schätzung seitens des Finanzamts ersetze demnach keineswegs die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

Hinzu kommt: Experten warnen, dass Steuerschätzungen zum Nachteil der Betroffenen ausfallen werden. „Eine Schätzung des Finanzamts ist bisher noch nie vorteilhaft für Steuerzahler gewesen. Hier bedeutet sie mehr Grundsteuer als nötig und das für viele Jahre“, sagt Jörg Leine, Steuerexperte bei „Finanztipp“.


Schritt 3: Zwangsgeld – und ggf. Pfändung

Die Finanzämter haben neben den Verspätungszuschlägen eine weitere, drastischere Möglichkeit, eine Steuererklärung zu erwirken: das Zwangsgeld. Andere Behörden und auch Gerichte nutzen diese Möglichkeit ebenfalls, um Bürger zur Erfüllung einer bestimmten Pflicht zu drängen.

Im Falle einer nicht abgegebenen Steuererklärung wird ein Zwangsgeld zunächst angedroht. Im entsprechenden Schreiben steht außerdem eine Frist für die Abgabe der Erklärung. Kommen die Betroffenen ihrer Pflicht nicht innerhalb dieser Frist nach, wird das angedrohte Zwangsgeld festgesetzt.

Es können weitere Zwangsgelder angedroht und festgesetzt werden, je nachdem, wie renitent sich ein Bürger verhält. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Vollstreckung. Das Finanzamt holt sich das Geld dann beispielsweise durch die Pfändung des Besitzes eines Betroffenen. Zum Beispiel können Wertgegenstände eines Schuldners eingezogen und versteigert werden. Mit dem Erlös werden dann die Schulden beglichen.

Pfandsiegel eines Gerichtsvollziehers neben einem Vollstreckungsbescheid.
Pfandsiegel eines Gerichtsvollziehers neben einem Vollstreckungsbescheid.

© IMAGO/Björn Trotzki

Gut zu wissen: Wer seine Steuererklärung nach der Androhung oder Festsetzung eines Zwangsgeldes abgibt, aber vor der Vollstreckung, muss das Zwangsgeld nicht zahlen. So steht es auf der Webseite der Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen.

Wer das Zwangsgeld aber zahlt und erst anschließend die Steuererklärung abgibt, bekommt das Geld nicht zurückerstattet.

Die Höhe des Zwangsgeldes

Es lässt sich nicht pauschal sagen, wie hoch das Zwangsgeld ausfallen würde. Es kommt auf den Einzelfall an. Das zuständige Finanzamt kann dabei unter anderem die Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung und die wirtschaftliche Lage des Betroffenen berücksichtigen. Wiederum liegt der Höchstbetrag eines Zwangsgeldes bei 25.000 Euro.


Hintergrund: Warum die Grundsteuererklärung überhaupt abgegeben werden muss

Die Grundsteuererklärung macht viel Arbeit, ob für die steuerpflichtigen Bürger oder die Finanzämter. Es geht um 36 Millionen Immobilien in Deutschland. Warum der ganze Aufwand?

Weil ab 1. Januar 2025 eine neue Grundsteuer gilt. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die alte Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt.

Der Hintergrund hat mit einer völlig veralteten Datenlage zu tun. Denn bisher kalkulieren die Finanzämter den Wert einer Immobilie und damit auch die Grundsteuer auf Basis von Informationen aus den Jahren 1935 (Ostdeutschland) und 1964 (Westdeutschland).

Das Bundesverfassungsgericht forderte eine neue Grundsteuer

Das vom Bundesverfassungsgericht monierte Problem lag darin, dass sich die Werte von Immobilien seit den letzten, lange zurückliegenden Feststellungsverfahren verändert haben, trotzdem aber für alle Eigentümer – unterteilt nach Ost- und Westdeutschland – dieselbe, sehr alte Bemessungsgrundlage gilt.

Zum Beispiel wird in der Bewertung einer Immobilie nicht abgebildet, wenn sich die Wohnlage und damit auch der Wert durch eine bessere Verkehrsanbindung inzwischen verbessert hat. Haus A mag inzwischen eine bessere Anbindung haben als Haus B, trotzdem spielt das bei der Bewertung keine Rolle.

Das Bundesverfassungsgericht sah deswegen den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Es verpflichtete den Gesetzgeber zu einer Neufassung der Grundsteuer, die für die Städte und Gemeinden in Deutschland eine der wichtigsten Einnahmequellen ist.

Im Zuge dieser Reform hat der Gesetzgeber entschieden: Der zur Berechnung der Steuer notwendige Grundsteuerwert – er stützt sich beispielsweise auf die Lage eines Grundstücks und das Baujahr eines Gebäudes – muss von den Eigentümern ans Finanzamt übermittelt werden. Die Bürger sollen mithelfen, die völlig veraltete Datenlage zu aktualisieren.

Und das soll nun möglichst schnell passieren. Aus diesem Grund ist die Deutsche Steuergewerkschaft dagegen, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung noch einmal zu verlängern. Gewerkschaftschef Florian Köbler sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Donnerstag:

„Ich kann gut verstehen, dass das Ausfüllen der Grundsteuererklärung nicht vergnügungssteuerpflichtig ist. Aber die Finanzverwaltung braucht jetzt dringend die restlichen Grundsteuererklärungen, um den Kommunen ausreichend Zeit zu geben, die endgültige Grundsteuer festzusetzen.“ (mit dpa/AFP)

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