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Das eigene Haus zum Teil verkaufen und trotzdem dort wohnen können - mit einer hübschen Summe Geld auf einen Schlag. Das klingt erst einmal verlockend. 

© txn/gpointstudio/AdobeStock

Teilverkauf von Immobilien: Verbraucherschützer bieten Beratung

Eigentümer tragen große Risiken

Der Markt für den Teilverkauf einer Immobilie hat sich auch in Berlin rasant entwickelt. Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Anbietern: Beispielsweise Deutsche Teilkauf, Engel & Völkers LiquidHome, Hausanker, Heimkapital oder Wertfaktor. Sie bieten an, einen Teil der Immobilie zu kaufen und dafür schnell größere Geldbeträge zu zahlen.

Die deutsche Finanzaufsicht warnte unterdessen vor Teilverkauf-Modellen von Immobilien, die sich meist mit dem Versprechen finanzieller Freiheit an ältere Menschen richten. „Teilverkäufe werden als schnell, unkompliziert und lebenslang sicher angepriesen. Tatsächlich halten Teilverkäufe vieles nicht, was die Werbung verspricht“, betonte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

Teilverkauf ist riskant und kann teuer werden.

Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin)

Bei einem Teilverkauf verkaufen Eigentürmer bis zu 50 Prozent ihrer Immobilie an ein Unternehmen. Gleichzeitig bevollmächtigen sie dieses, die Immobilie später zu veräußern – spätestens im Todesfall. Bis zum Gesamtverkauf kann die Immobilie weiter bewohnt oder vermietet werden. Dafür wird ein besonderes Nutzungsrecht, in der Regel ein Nießbrauch, eingeräumt. Für die Nutzung müssen die bisherigen Eigentümer ein monatliches Nutzungsentgelt zahlen.

„Ein Immobilien-Teilverkauf ist für Haus- oder Wohnungseigentümer selten die beste Lösung“, sagte Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch der dpa. „Er ist riskant und kann teuer werden.“ 

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Eigentümerinnen und Eigentümern angesichts der aktuellen Entwicklungen am Immobilienmarkt ebenfalls vom Teilverkauf ihrer Immobilie ab. Die angebotenen Produkte sind aus Sicht der Verbraucherschützer teuer und verteilen das Risiko einseitig auf die Verkäuferinnen und Käufer, heißt es in einer Mitteilung. Die Verträge seien intransparent und für Laien schwer zu durchschauen. Verbraucher sollten Sie sich viel Zeit nehmen und diese Vereinbarungen mit Hilfe der Verbraucherzentralen oder von Rechtsanwälten intensiv prüfen.

In ihrer Beratung bewertet die Verbraucherzentrale Hamburg die persönliche Situation der Ratsuchenden und stellt neben dem Teilverkauf auch alternative Rentenfinanzierungen mit ihren Vor- und Nachteilen vor: herkömmliche Darlehen, Umkehrhypothek, Leib-, Immobilien- oder Zustifterrente, aber auch einen Verkauf mit Wohnrecht oder Rückmietung. Weitere Informationen und Terminvereinbarung unter https://www.vzhh.de/beratung (Bü.)

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