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Im Mai hatte der Kanzler eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro und in einem zweiten Schritt auf 15 Euro angeregt.

© dpa/Marijan Murat

Kommission trifft sich: Wann und wie steigt der Mindestlohn?

An diesem Mittwoch beraten die Sozialpartner das weitere Vorgehen. Das Thema Mindestlohn könnte im nächsten Jahr wieder zum Thema im Bundestagswahlkampf werden.

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Welche Folgen haben die Einlassungen des Bundeskanzlers zum Mindestlohn auf die Mindestlohnkommission? Auf diese Frage gibt es an diesem Mittwoch eine (vorläufige) Antwort, da das Gremium erstmals nach Olaf Scholz’ Forderung zusammentrifft. Im Mai hatte der Kanzler eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro und in einem zweiten Schritt auf 15 Euro angeregt; Zeitpunkte dafür ließ Scholz offen.

Derzeit beträgt die Lohnuntergrenze 12,41 Euro, eine Erhöhung auf 12,82 Euro Anfang 2025 ist bereits beschlossen. Wie es 2026 weitergeht, entscheidet die Kommission turnusgemäß im Juni 2025. Es sei denn, aus politischen Gründen verständigt sich das Gremium, dem drei Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter, eine unparteiische Vorsitzende sowie zwei beratenden Wissenschaftler angehören, auf etwas anderes. Nach dem Abstimmungsdebakel im Juni 2023 ist das nicht ausgeschlossen.

12,41
Euro beträgt der gesetzliche Mindestlohn derzeit.

Die verbale Intervention des Bundeskanzlers geht auch darauf zurück. Damals hatten die Arbeitgeber mit der Stimme der Vorsitzenden Christiane Schönefeld Erhöhungen um 41 Cent auf 12,41 Euro Anfang 2024 und auf 12,82 Euro Anfang 2025 beschlossen. Ausgangslage für die Berechnung der 41 Cent waren nicht die zwölf Euro Mindestlohn, die von der Ampel im Oktober 2022 eingeführt worden waren, sondern die bis dahin geltenden 10,45 Euro.

Die Gewerkschaftsvertreter waren außer sich. Um einen Ausgleich der 2022 und 2023 sehr hohen Inflationsrate zu erreichen, hatten sie 13,50 Euro gewollt. Schönefeld, ehemals Mitglied im Vorstand der Bundesagentur für Arbeit und Anfang 2023 einvernehmlich an die Spitze der Kommission berufen, schlug sich auf die Seite der Arbeitgeber, ohne die politischen Folgen abzusehen.

Mindestlohn wird zehn Jahre alt

SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte 2021 Wahlkampf geführt mit dem Versprechen, den Mindestlohn, der damals 9,60 Euro betrug, auf zwölf Euro zu erhöhen. Scholz gewann. Im kommenden Wahljahr könnte die Fortsetzung der Kampagne folgen, dann mit 14 oder sogar 15 Euro.

Es sei denn, die Mindestlohnkommission beschließt spätestens auf ihrer Sitzung im Juni 2025 eine deutliche Erhöhung der Lohnuntergrenze, die 2015 von der Merkel-Regierung bei 8,50 Euro eingeführt worden war und seitdem alle zwei Jahre nach den Beschlüssen der Mindestlohnkommission erhöht wird.

Die Angst vor einer weiteren Politisierung der Lohnuntergrenze hält sich indes aufseiten der Arbeitgeber in Grenzen: An die Wiederwahl von Scholz glaubt Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände und Verhandlungsführer in der Mindestlohnkommission, ebenso wenig wie sein Gegenüber, DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell.

Sorgen machten den Arbeitgebern aber Schönefeld, die sich nach dem Eklat 2023 bei der nächsten Abstimmung auf die Seite der Gewerkschaften schlagen könnte.

Nach dem Buchstaben des Gesetzes orientiert sich die Mindestlohnkommission bei ihren Beschlüssen am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes aus den vorausgegangenen zwei Jahren. Da die Gewerkschaften nach den Coronajahren und der Energiepreiskrise 2022 in den Jahren 2023 und 2024 deutliche Einkommenserhöhungen durchsetzen konnten, wird 2026 auch der Mindestlohn deutlich steigen. Die 14 Euro kommen – mindestens.

Denn es gibt auch noch die EU-Mindestlohnrichtlinie, die als Referenzgrößen für einen angemessenen Stundensatz unter anderem mindestens 60 Prozent vom Medianlohn im jeweiligen Land oder 50 Prozent vom Durchschnittslohn nennt. Das wären aktuell in Deutschland gut 14 Euro.

„Ich glaube, dass wir die Richtlinie in irgendeiner Form berücksichtigen sollten“, hat die Kommissionsvorsitzende Schönefeld dem Magazin „Der Spiegel“ gesagt. Die Arbeitgeber wissen also, worauf sie sich einstellen müssen. Ganz unabhängig davon, ob der nächste Bundeskanzler Olaf Scholz oder Friedrich Merz heißt.

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