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Wer zum Arzt geht, braucht eine gültige Gesundheitskarte.

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Wer die Wahl hat, hat die Qual: Mit dem Krankenkassenwechsel Geld sparen

Zum Jahreswechsel sind viele gesetzliche Krankenkassen günstiger geworden. Wer wechselt, kann zum Teil hunderte Euro sparen. Doch beim Thema Gesundheit ist Geld nicht alles.

Manchmal steht das Entscheidende hinter dem Komma. Seit Jahresbeginn zahlen gesetzlich Versicherte 0,9 Prozent weniger an ihre Krankenkasse. Theoretisch jedenfalls – denn praktisch verlangen die meisten Kassen einen Zusatzbeitrag, der die Ersparnis teilweise oder vollständig zunichte macht.

Dabei könnte sich diese durchaus sehen lassen: 446 Euro im Jahr oder 37 Euro monatlich weniger als 2014 zahlt, wer als Gutverdiener monatlich 4125 Euro brutto verdient und bei der günstigsten Kasse mit einem Beitrag von 14,6 Prozent versichert ist. Bei einem Bruttolohn von 2000 Euro beträgt das maximale Jahresplus immerhin noch 216 Euro, wie die Stiftung Warentest auf Basis der jüngsten Versicherungsdaten errechnet hat.

In den Genuss dieser maximalen Ersparnis können nach derzeitigem Stand aber lediglich Beitragszahler aus Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden- Württemberg gelangen. Dort sind die BKK Euregio (HH, NRW) und die Metzinger BKK (BW) vertreten, die als einzige aller 124 Kassen den vom Gesetzgeber verordneten Wegfall des sogenannten Sonderbeitrags voll an ihre Mitglieder weitergeben. Den Sonderbeitrag ersetzen die Krankenkassen durch einen Zusatzbeitrag, der ebenfalls vollständig vom Arbeitnehmer übernommen wird. Der Arbeitgeberanteil liegt unverändert bei 7,3 Prozent. Neu ist also, dass die Kassen über die Höhe des Zusatzbeitrags nach finanzieller Lage eigenständig entscheiden.

Die Kassen nutzen die neu gewonnene Freiheit – viele von ihnen dafür, dass alles bleibt, wie es ist: 50 Kassen verlangen nach wie vor 15,5 Prozent. „Stabile Beiträge“, heißt das im Marketingdeutsch. Sechs Kassen verlangen von ihren Mitgliedern sogar mehr als bisher. Den teuersten Spaß leistet sich, wer bei der Brandenburgischen BKK versichert bleibt. Verbraucher zahlen stattliche 15,9 Prozent. Müssen sie aber nicht. Denn die Mehrheit von 65 Kassen hat ihren Beitragssatz im Vergleich zum Vorjahr gesenkt.

So einfach ist die Kündigung

Wer wechseln will, hat also eine ansehnliche Auswahl. Und die kann man verhältnismäßig unkompliziert nutzen. Erhebt die Kasse einen Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt zwei Monate zum Monatsende, heißt also: Um ab April bei einer anderen Kasse zu sein und einen niedrigeren Beitragssatz zu zahlen, müssen Versicherte bis Ende Januar kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die alte Kasse stellt eine Bestätigung aus, die Wechselwillige zusammen mit dem Aufnahmeantrag bei der neuen einreichen. Nicht vergessen: die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse beim Arbeitgeber einreichen. Der Wechsel ist damit vollzogen.

Übrigens: Wer nicht bis Ende Januar kündigt, muss nicht in Panik verfallen. Langjährige Mitglieder können ihrer Kasse nämlich mit der gleichen Frist Lebewohl sagen, egal zu welchem Zeitpunkt. „Wer länger als 18 Monate bei einer Krankenkasse ist, muss sich nicht um das zeitlich befristete Sonderkündigungsrecht kümmern, sondern kann jederzeit kündigen“, sagt Dörte Elß, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin.

Risiko: Kassen-Hoppe

Ohnehin empfehlen Verbraucherschützer wie Elß einen gewissen Langmut. Zum einen kann sich an den Zusatzbeiträgen in den kommenden Monaten noch einiges ändern. Zum anderen gibt es Faktoren – über den rein finanziellen hinaus –, die Versicherte vor einem Kassenwechsel genau prüfen sollten. Einige Kassen könnten ihre neue Freiheit nämlich als kurzfristiges Kundengewinnungsprogramm nutzen. Das würde bedeuten, sie hielten den Beitragssatz für eine gewisse Zeit niedrig, obwohl sie damit nicht kostendeckend arbeiten könnten. Nach einigen Monaten – und vielen Neumitgliedern mehr – könnten sie ihre Kalkulation anpassen. Der Zusatzbeitrag würde steigen. Die Kassen dürfen ihn nämlich jederzeit erhöhen.

Zwar kann der Versicherte in einem solchen Fall wieder von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Doch läuft man Gefahr, dass einen der schnelle Wechsel zum günstigsten Anbieter zum Kassen-Hopper macht. Gesundheitsexpertin Elß rät deshalb: „Für Versicherte kann es sich lohnen, mit dem Wechsel noch ein wenig zu warten: Es kann sein, dass einige Kassen ihren Zusatzbeitrag noch anpassen.“

Zusatzleistungen sind nicht zu unterschätzen

Gerade beim Thema Gesundheit ist Geld nicht immer das Entscheidende – sondern vielmehr, welche Leistungen man dafür bekommt. Zwar sind rund 95 Prozent bei allen Krankenkassen gleich. Doch in den Zusatzleistungen unterscheiden sich die Anbieter zum Teil deutlich. „Einige Kassen sind besonders für junge Familien attraktiv, andere zahlen Behandlungen beim Osteopathen, wieder andere belohnen Vorsorgetermine oder sportliche Aktivitäten mit besonders hohen Boni“, erläutert Elß. Im Zuge der Beitragsanpassung haben verschiedene Kassen auch ihre bisherigen Zusatzleistungen angepasst – meist nach unten. Die Techniker Krankenkasse etwa bezuschusst Osteopathie nicht mehr mit bis zu 360 Euro, sondern nur noch mit 120 Euro jährlich.

Gesundheitsversorgung wird also für Millionen Versicherte günstiger. Dennoch ist die vermeintlich günstigste Lösung nicht immer die beste. Wer wissen will, welche Kasse am ehesten passt, sollte einen individuellen Preis-Leistungs-Vergleich machen. Das unabhängige Verbraucherportal Finanztip hat Vergleichsseiten im Internet getestet und empfiehlt krankenkasseninfo.de.

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