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Nach DEI-Anordnung von Trump: Telekom-Tochter T-Mobile gibt Inklusions-Initiativen in den USA auf
Die USA setzen Firmen, die sich für Diversität und Inklusion einsetzen, unter Druck. Das gilt auch für die Tochter der Deutschen Telekom, die gegenüber den Behörden Zugeständnisse macht.
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US-Präsident Donald Trump hatte im Januar ein Dekret unterzeichnet, das US-Bundesbehörden den Einsatz von Programmen für Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion (DEI) verbietet. Einem Medienbericht zufolge hat sich nun die US-Tochter der Deutschen Telekom, T-Mobile, in einem Brief an die US-Telekom-Regulierungsbehörde FCC zur weitgehenden Aufgabe von DEI-Initiativen verpflichtet. DEI steht für „Diversity, Equity, Inclusion“ (deutsch: „Diversität, Chancengleichheit, Inklusion“).
In dem zweiseitigen Schreiben an Behördenchef Brendan Carr führe das Unternehmen unter anderem an, dass spezifische Ziele in dem Bereich aufgegeben und zwei Beiräte zu dem Thema aufgelöst worden seien, berichtete die „Welt am Sonntag“. Der Zeitung liegt der Brief nach eigenen Angaben vor.
In Deutschland gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – ebenso wie gesetzliche Regelungen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Förderung von Frauen in Führungspositionen.
Ferda Ataman, Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung
Ein Sprecher des Mutterkonzerns sagte, die Deutsche Telekom bleibe ihren Werten verpflichtet „und stellt gleichzeitig die vollständige Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben in Europa und den USA sicher“.
Am Tag nach dem Schreiben habe die von Carr geführte FCC die von T-Mobile angestrebte Übernahme des Kabelnetzbetreibers Lumos genehmigt, berichtete die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Dokumente der Behörde. Der Vertraute von Trump habe zuvor angekündigt, dass die FCC keine Fusionen und Übernahmen von Unternehmen genehmigen werde, die „noch immer unlautere Formen der DEI-Diskriminierung fördern“.
In Schreiben fordern die US-Botschaften in Deutschland und weiteren Staaten sowie US-Behörden derzeit Vertragspartnerinnen und Vertragspartner von US-Institutionen sowie Empfängerinnen und Empfänger von US-Fördermitteln auf, sich von DEI-Programmen zu distanzieren.
Auch deutsche Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen werden unter anderem durch das Versenden von Fragebögen unter Druck gesetzt, verbunden mit der Androhung wirtschaftlicher Konsequenzen, wenn sie diesem nicht nachgeben.
Die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, hat die Forderungen der US-Regierung auch an ausländische Unternehmen und Organisationen, sich von der Förderung von Diversität abzuwenden scharf kritisiert. Dies sei eine „Aufforderung zum Rechtsbruch“, sagte Ataman der Berliner „tageszeitung“.
„In Deutschland gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – ebenso wie gesetzliche Regelungen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Förderung von Frauen in Führungspositionen“, lässt sie sich in einer Mitteilung zitieren.
Die Bundesbeauftragte forderte aber auch die Bundesregierung auf, sich gegen den Druck der USA auf deutsche Einrichtungen zu stellen. „Jeder Versuch einer politischen Einflussnahme auf die deutsche oder europäische Antidiskriminierungspolitik durch Drittstaaten muss entschieden zurückgewiesen werden“, verlangte Ataman.
Deutsche Unternehmen wüssten um den Wert eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfelds und den Erfolgsfaktor Vielfalt, sagte sie weiter. (lem)
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